Mainz:Land weitet Unterstützung für Kommunen bei Härtefällen aus

Mainz (dpa/lrs) - Mehr Geld vom Land bekommen die Kommunen bei positiven Entscheidungen der Härtefallkommission für von Abschiebung bedrohte Ausländer. Nach einer Änderung im Landesaufnahmegesetz zahlt das Land die Unterstützung von 513 Euro pro Person und Monat künftig fünf Jahre lang, bisher waren es drei Jahre. "Die Kommunen erfahren durch die zeitliche Ausdehnung der Landeszahlungen eine gezielte Entlastung im Bereich humanitär begründeter Aufnahmen", erklärte die Staatssekretärin im Integrationsministerium, Christiane Rohleder, am Montag in Mainz. Die Neuregelung ersetzt die bisherige Kostenerstattung über einen Härtefallfonds.

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Mainz (dpa/lrs) - Mehr Geld vom Land bekommen die Kommunen bei positiven Entscheidungen der Härtefallkommission für von Abschiebung bedrohte Ausländer. Nach einer Änderung im Landesaufnahmegesetz zahlt das Land die Unterstützung von 513 Euro pro Person und Monat künftig fünf Jahre lang, bisher waren es drei Jahre. „Die Kommunen erfahren durch die zeitliche Ausdehnung der Landeszahlungen eine gezielte Entlastung im Bereich humanitär begründeter Aufnahmen“, erklärte die Staatssekretärin im Integrationsministerium, Christiane Rohleder, am Montag in Mainz. Die Neuregelung ersetzt die bisherige Kostenerstattung über einen Härtefallfonds.

Die Änderung ist Teil einer im Juni erzielten Vereinbarung, nach der die Vertreter des Landkreistags und des Städtetags wieder in die Härtefallkommission zurückkehrten. Beide Spitzenverbände hatten im Februar 2017 beschlossen, ihre Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Als Grund nannte der Vertreter des Landkreistages „Irritationen“ über die Entscheidungspraxis des Gremiums, dem auch Vertreter des Landes, der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, der Menschenrechtsorganisation Amnesty International und des Arbeitskreises Asyl angehören.

Die Härtefallkommission in Rheinland-Pfalz bietet Ausländern seit 2005 die Möglichkeit, eine drohende Abschiebung zu stoppen. Dafür müssen dringende humanitäre oder persönliche Gründe nachgewiesen werden. Wenn ein Antrag die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliedern findet, bittet die Kommission das Integrationsministerium in einem Härtefallersuchen, bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis anzuordnen.

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