Kiel:Abschiebehaftanstalt für drei Nord-Länder in Glückstadt

Kiel (dpa/lno - Schleswig-Holstein wird in Glückstadt (Kreis Steinburg) eine Abschiebehafteinrichtung schaffen, die auch Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern nutzen können. Darauf haben sich nach Angaben des Kieler Innenministeriums die drei Länder geeinigt. Die Einrichtung soll bis zu 60 Plätze haben, wie ein Sprecher sagte. Wann sie fertig sein wird, steht noch nicht fest. Für den Betrieb wird Schleswig-Holstein verantwortlich sein. Das Land nutzt auch einen sogenannten Ausreisegewahrsam am Flughafen Hamburg.

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Kiel (dpa/lno - Schleswig-Holstein wird in Glückstadt (Kreis Steinburg) eine Abschiebehafteinrichtung schaffen, die auch Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern nutzen können. Darauf haben sich nach Angaben des Kieler Innenministeriums die drei Länder geeinigt. Die Einrichtung soll bis zu 60 Plätze haben, wie ein Sprecher sagte. Wann sie fertig sein wird, steht noch nicht fest. Für den Betrieb wird Schleswig-Holstein verantwortlich sein. Das Land nutzt auch einen sogenannten Ausreisegewahrsam am Flughafen Hamburg.

Die Landesregierung will dem Parlament im ersten Halbjahr 2018 den Entwurf für eine gesetzliche Regelung zur Abschiebehaft zuleiten. „Wir werden mit dieser Einrichtung ein konsequentes Rückführungsmanagement mit unseren humanitären Grundüberzeugungen in Einklang bringen“, sagte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU).

Freiheitsentziehende Maßnahmen, also der Vollzug des Ausreisegewahrsams und der Abschiebungshaft, seien für die Landesregierung das letzte Instrument zur Sicherung der Ausreise. „Vorrang hat weiterhin in allen Fällen die Förderung der freiwilligen Ausreise.“ Schutzbedürftigen Menschen werde weiterhin konsequent geholfen, sagte Grote. Sein Ministerium prüfe bei Staaten mit besonders unübersichtlicher Sicherheitslage in jedem einzelnen Fall, ob eine Rückkehr nach humanitären Gesichtspunkten zu verantworten ist. „Und es bleibt auch dabei, dass wir in Zweifelsfällen der Humanität Vorrang vor der Rückführung einräumen“, sagte Grote.

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