Migration:Gericht hebt Abschiebungsverbot für Sami A. auf

Gelsenkirchen (dpa) - Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebungsverbot für den mutmaßlichen islamistischen Gefährder Sami A. aufgehoben. Das Gericht bestätigte nach der mündlichen Verhandlung seine im vergangenen November im Eilverfahren getroffene Entscheidung und verwies auf die diplomatische Zusicherung Tunesiens, dass Sami A. keine Folter oder unmenschliche Behandlung drohe. Sami A. war am 13. Juli rechtswidrig nach Tunesien geflogen worden. Das Verwaltungsgericht hatte die Abschiebung am Tag zuvor untersagt, weil es eine Foltergefahr für den Tunesier sah.

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Gelsenkirchen (dpa) - Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebungsverbot für den mutmaßlichen islamistischen Gefährder Sami A. aufgehoben. Das Gericht bestätigte nach der mündlichen Verhandlung seine im vergangenen November im Eilverfahren getroffene Entscheidung und verwies auf die diplomatische Zusicherung Tunesiens, dass Sami A. keine Folter oder unmenschliche Behandlung drohe. Sami A. war am 13. Juli rechtswidrig nach Tunesien geflogen worden. Das Verwaltungsgericht hatte die Abschiebung am Tag zuvor untersagt, weil es eine Foltergefahr für den Tunesier sah.

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