Gelsenkirchen:Fall Sami A.: Anwältinnen wollen neuen Prozess erzwingen

Gelsenkirchen (dpa/lnw) - Der nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche Islamist Sami A. beschäftigt die deutsche Justiz weiter: Seine Anwältinnen haben wie angekündigt in der Nacht zum Freitag einen Antrag auf Zulassung der Berufung eingereicht. Ihr Fax traf nach Angaben eines Gerichtssprechers um 23.29 Uhr im Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein - 31 Minuten vor Fristablauf.

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Gelsenkirchen (dpa/lnw) - Der nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche Islamist Sami A. beschäftigt die deutsche Justiz weiter: Seine Anwältinnen haben wie angekündigt in der Nacht zum Freitag einen Antrag auf Zulassung der Berufung eingereicht. Ihr Fax traf nach Angaben eines Gerichtssprechers um 23.29 Uhr im Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein - 31 Minuten vor Fristablauf.

Die Anwältinnen wollen eine neue Verhandlung erzwingen, nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 16. Januar das Abschiebungsverbot gegen Sami A. gekippt hatte. Das Verwaltungsgericht wird den Antrag jetzt an das Oberverwaltungsgericht Münster weitergeben, das über die Zulassung der Berufung entscheiden muss.

Die Anwältinnen argumentieren in dem 67-seitigen Schreiben nach eigenen Angaben unter anderem, dass sich das Verwaltungsgericht im Januar auf eine Zusicherung des tunesischen Botschafters berief, der Folter für Sami A. ausschloss. Diese Zusage habe aber nicht den Wert einer „Verbalnote“ der tunesischen Regierung gehabt.

Sami A. war bereits vor dem Urteil, gegen das seine Anwältinnen jetzt vorgehen, am 13. Juli 2018 nach Tunesien abgeschoben worden. Seine Anwältin Seda Basay-Yildiz hatte der Deutschen Presse-Agentur gesagt, dass sie für ihren Mandanten bis zum Bundesverfassungsgericht beziehungsweise dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen wolle.

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