Düsseldorf:Rechtsstaat-Debatte um Sami A.: Reul entschuldigt sich

Düsseldorf (dpa/lnw) - Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) entschuldigt sich wegen seiner Gerichtsschelte im Fall Sami A. Ihm sei inzwischen klar geworden, dass seine heftig umstrittene Äußerung über Gerichtsentscheidungen, die möglicherweise nicht im Einklang mit dem Rechtsempfinden der Bürger stünden, "missverstanden werden konnte", erklärte Reul am Freitag in einer Mitteilung. "Das bedaure ich."

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) entschuldigt sich wegen seiner Gerichtsschelte im Fall Sami A. Ihm sei inzwischen klar geworden, dass seine heftig umstrittene Äußerung über Gerichtsentscheidungen, die möglicherweise nicht im Einklang mit dem Rechtsempfinden der Bürger stünden, „missverstanden werden konnte“, erklärte Reul am Freitag in einer Mitteilung. „Das bedaure ich.“

NRW-Innenminister Reul hatte gesagt: „Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut. Aber Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen.“ Er bezweifele, dass das im Fall Sami A. geschehen sei.

Für ihn sei klar, dass Richter ihre Entscheidungen nach Recht und Gesetz treffen müssten und die Verwaltung sich an diese Gerichtsentscheidungen halte, unterstrich Reul. „Diese Grundsätze des Rechtsstaatsprinzips sind für mich selbstverständlich.“

Ihm sei es darum gegangen, auf die öffentliche Wirkung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts zur Rückholung eines ausreisepflichtigen Gefährders und seine möglichen Folgen für die gesellschaftspolitische Debatte hinzuweisen. „Ich habe die große Sorge, dass die Bürgerinnen und Bürger die Entscheidungen staatlicher Institutionen immer weniger verstehen. Alle staatlichen Gewalten sollten daher mehr Aufmerksamkeit darauf verwenden, ihr Handeln zu erklären.“

Der als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden - zu Unrecht, wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) letztinstanzlich entschieden hat. Die deutschen Behörden müssen den 42-Jährigen nun auf Staatskosten nach Deutschland zurückholen.

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