Chemnitz (dpa/sn) - Ein zu Unrecht aus Sachsen abgeschobener Tunesier muss vorerst in seinem Heimatland bleiben. Das Verwaltungsgericht Chemnitz lehnte einen Eilantrag des 25-Jährigen ab, mit dem Deutschland zu einer Rückholung verpflichtet werden sollte. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Nachdem sein Asylantrag in Deutschland 2016 abgelehnt worden war, hatte der Mann angegeben, homosexuell zu sein. Mit Blick auf eine mögliche Verfolgung in seinem Heimatland lehnte das Chemnitzer Gericht seine Abschiebung zunächst ab. Trotzdem wurde der Mann am 27. Juni durch die Bundespolizei von Leipzig aus nach Tunesien gebracht. Nach erneuter Prüfung äußerte das Gericht nun Zweifel, dass der 25-Jährige tatsächlich einer Verfolgung in Tunesien ausgesetzt ist.
Chemnitz:Zu Unrecht abgeschobener Tunesier muss in Heimat bleiben
Chemnitz (dpa/sn) - Ein zu Unrecht aus Sachsen abgeschobener Tunesier muss vorerst in seinem Heimatland bleiben. Das Verwaltungsgericht Chemnitz lehnte einen Eilantrag des 25-Jährigen ab, mit dem Deutschland zu einer Rückholung verpflichtet werden sollte. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Nachdem sein Asylantrag in Deutschland 2016 abgelehnt worden war, hatte der Mann angegeben, homosexuell zu sein. Mit Blick auf eine mögliche Verfolgung in seinem Heimatland lehnte das Chemnitzer Gericht seine Abschiebung zunächst ab. Trotzdem wurde der Mann am 27. Juni durch die Bundespolizei von Leipzig aus nach Tunesien gebracht. Nach erneuter Prüfung äußerte das Gericht nun Zweifel, dass der 25-Jährige tatsächlich einer Verfolgung in Tunesien ausgesetzt ist.
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