Entscheidung in Karlsruhe:Wanka gegen AfD - warum das Urteil richtig ist

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Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hat vor dem Bundesverfassungsgericht verloren. (Foto: imago/photothek)

Das Bundesverfassungsgericht beschränkt zu Recht die Meinungsmacht der Regierung: Eine Ministerin darf ihre Amtsautorität nicht missbrauchen, um der eigenen Partei zu nützen und anderen zu schaden.

Kommentar von Matthias Drobinski

Die AfD hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Sieg über die Noch-Bundesbildungsministerin Johanna Wanka von der CDU errungen - und das zu Recht. Die Karlsruher Richter haben nämlich eine Unterscheidung getroffen, die alle Parteien stärkt und die Meinungsmacht aller Regierungsapparate beschränkt: Selbstverständlich darf Frau Wanka in aller Schärfe sagen, dass die AfD aus ihrer Sicht Rechtsextreme und Volksverhetzer unterstützt, dass die Partei "der Radikalisierung der Gesellschaft" Vorschub leistet und ihr deshalb die rote Karte gezeigt gehöre. Sie darf das in Interviews und Talkshows tun und auf den Marktplätzen der Republik, als Politikerin, als Frau mit klarer Meinung.

Sie darf es aber nicht, wie sie es getan hat, auf der Homepage ihres Ministeriums tun, ausgestattet mit der Amtsautorität einer Ministerin. Die staatlich approbierte Polemik, beglaubigt durch den Bundesadler, benachteiligt alle Parteien, die solche Zugänge nicht haben. Sie verstößt deshalb gegen die Verfassung.

Urteil am Bundesverfassungsgericht
:Wanka verletzte Recht der AfD auf Chancengleichheit

Die Bundesbildungsministerin hatte zum Boykott einer AfD-Demo aufgerufen, per Regierungs-Homepage. Ein Verstoß gegen die Chancengleichheit, sagen die Verfassungsrichter. Es gebe kein "Recht auf Gegenschlag".

Man kann das auf den ersten Blick für eine kleinliche und künstliche Unterscheidung halten: Ist die Ministerin nicht immer auch Politikerin und Frau mit Meinung? Das ist sie natürlich, doch die Unterscheidung der Funktionen, in denen sie auftritt, ist durchaus wichtig für die Demokratie. Staatsorgane müssen im politischen Wettbewerb neutral bleiben. Sie dürfen ihre Ressourcen, ihre Zugänge zur Öffentlichkeit, ihre Amtsautorität nicht missbrauchen, um der eigenen Partei zu nützen und anderen, meist der Opposition, zu schaden.

Diese Begrenzung schützt alle politischen Kräfte, die nicht in der Regierung vertreten sind: Der Wirtschaftsminister, der für ein Freihandelsabkommen ist, darf mit sachlichen Argumenten auf der Homepage seines Ministeriums für sein Anliegen werben, nicht aber die Gegner dieses Abkommens abwerten. Und die Verteidigungsministerin sollte nicht zum Boykott von Friedensdemos aufrufen, so falsch sie diese finden mag.

"Gott sei Dank gibt es noch Richter in Karlsruhe"

Dieser Schutz ist umso wichtiger, je stärker die Parteien und Parlamente gegenüber den Regierungen und Ministerien in Nachteil geraten, je mehr die Exekutive Sachverstand und geballtes Expertenwissen versammelt - zum Nachteil der Legislative und aller anderen politischen Akteure.

Diese Begrenzung bedeutet nicht, dass Minister und Ministerien sich nicht mehr wehren dürfen, wenn sie mit Polemik, gar Hass überzogen werden. Jedes Ministerium darf seine Arbeit per Öffentlichkeitsarbeit in gutem Licht erscheinen lassen. Jeder Minister, jede Ministerin, darf im Falle des persönlichen Zorns an die Öffentlichkeit gehen: Die damalige Familienministerin Manuela Schwesig zum Beispiel bekam in Karlsruhe recht, als sie dazu aufrief, die NPD zu bekämpfen - in einem Interview.

"Gott sei Dank gibt es noch Richter in Karlsruhe", hat AfD-Parteichef Alexander Gauland an diesem Dienstag gesagt. Den Satz sollte man sich merken, für den Fall, dass Karlsruhe wieder einmal die Schwächeren gegen die Stärkeren schützt - zum Beispiel Kopftuchträgerinnen oder Homosexuelle.

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