CDU:Kreisparteigericht in Thüringen lehnt Ausschluss von Maaßen ab

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Das Parteiausschlussverfahren gegen Hans-Georg Maaßen ist in erster Instanz gescheitert. (Foto: Heiko Rebsch/DPA)

Wegen rechter und antisemitischer Aussagen hatte die Bundespartei den Ausschluss des früheren Verfassungsschutzchefs beantragt. Jetzt scheiterte sie damit in erster Instanz.

Der frühere Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen darf vorerst Mitglied der CDU bleiben. Maaßen hatte in der Vergangenheit immer wieder mit rechtsgerichteten und antisemitischen Äußerungen Empörung in der eigenen Partei ausgelöst. Der Bundesvorstand der CDU hatte deshalb im Februar ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn beantragt. Zuvor hatte Maaßen ein Ultimatum der Partei, selbst auszutreten, verstreichen lassen und in einer schriftlichen Stellungnahme den Vorwurf zurückgewiesen, er schade durch sein Verhalten der CDU.

Maaßen fordert Merz zu "programmatischen Konsequenzen" auf

Ein CDU-Kreisparteigericht in Thüringen beriet Ende Juni über die Angelegenheit. Die Entscheidung hat Maaßen nun selbst auf Twitter verkündet. Demnach hat das Gremium den Ausschluss aus der CDU abgelehnt und die Anordnung, Maaßen die Mitgliedsrechte zu entziehen, aufgehoben. Das Kreisparteigericht spricht gegen Maaßen lediglich einen "Verweis" aus, weil dieser in einem Gastbeitrag für das Online-Magazin Die Weltwoche den linken Flügel der CDU angegriffen und diesem eine Nähe zur "Ideologie der sogenannten Anti-Deutschen in den linken Parteien" vorgeworfen hatte. Maaßen reklamiert den Beschluss als Erfolg und greift CDU-Chef Friedrich Merz scharf an. Dieser müsse nun "personelle und programmatische Konsequenzen" ziehen.

Maaßen, der Mitglied im Thüringer Landesverband ist, trat bei der Bundestagswahl 2021 in Südthüringen als Direktkandidat der CDU an, unterlag jedoch dem SPD-Kandidaten deutlich und zog nicht in den Bundestag ein. Die führenden Vertreter der CDU in Thüringen und in Berlin wurden daher wiederholt kritisiert, dass sie sich zu spät und nicht energisch genug von Maaßen distanziert hätten. Anfang des Jahres hatte Merz jedoch betont, Maaßens Gedankengut habe in der CDU keinen Platz.

Schon der Fall Gerhard Schröder zeigte, wie schwer ein Parteiausschluss ist

CDU-Generalsekretär Czaja hatte gesagt, Maaßen habe sich "sowohl in der Wortwahl als auch in seinen inhaltlichen Themen ganz klar von Grundpositionen der CDU entfernt". Von Maaßen sei "eine Brandmauer" überschritten worden; er habe in der CDU "nichts mehr verloren". In dem Beschluss des Vorstands, der den Antrag auf den Parteiausschluss begründet, heißt es, Maaßen verwende eine "Sprache aus dem Milieu der Antisemiten und Verschwörungsideologen bis hin zu völkischen Ausdrucksweisen".

Bei der Entscheidung in Thüringen handelt es sich lediglich um die erste Instanz. Bereits als das Verfahren im Februar eingeleitet wurde, hatten führende Parteivertreter gesagt, man rechne mit einem sich lange hinziehenden Verfahren. Wie schwierig es ist, ein Mitglied loszuwerden, dass sich nach Ansicht der eigenen Leute parteischädigend verhält, hat zuletzt der Fall Gerhard Schröder gezeigt. Mehrfach sind Versuche gescheitert, den Altkanzler wegen seiner Nähe zum russischen Machthaber Wladimir Putin aus der SPD auszuschließen.

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