Mordfall Walter Lübcke:Ein vorbestrafter Gewalttäter und viele Fragen

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Stephan E. lebte unauffällig in einem kleinen Häuschen in Kassel. Die Mordpläne gegen Walter Lübcke will er bereits seit Langem gehegt haben. Foto: dpa, Collage: sz (Foto: N/A)
  • Stephan E. hat gestanden, den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni erschossen zu haben.
  • Stephan E. will alleine gehandelt und auch keine Mitwisser und Mittäter gehabt haben. Doch es ist nicht ausgeschlossen, dass E. Komplizen deckt.
  • Der Name von Stephan E. tauche laut Verfassungsschutz zwar in Akten des Inlandsgeheimdienstes immer mal wieder auf, aber die Behörden haben den Neonazi zuletzt nicht mehr als Extremisten geführt oder beobachtet.

Von Florian Flade, Georg Mascolo und Ronen Steinke

Stephan E. war gerade erst verhaftet worden - eine Richterin hatte im Haftbefehl den Vorwurf notiert: heimtückisch begangener Mord -, da vernahmen Kriminalbeamte der Sonderkommission (Soko) "Liemecke" seine Ehefrau. Die Polizisten stellten ihr eine einfache Frage: Ob sie ihrem Mann eine solche Tat zutrauen, ob er einen fremden Menschen erschießen würde? Das, sagte die Ehefrau, wolle sie nicht beantworten. Aber sie habe einmal eine Waffe bei ihm gesehen. Und sie könne auch nicht sagen, wann er genau nach Hause gekommen sei, in jener Nacht, als Walter Lübcke erschossen wurde. Jedenfalls sei er später gekommen als sie.

Stephan E., 45 Jahre alt, zweifacher Familienvater, schwieg eisern. Alle Versuche der Ermittler, ihn zu vernehmen, blieben zunächst erfolglos. Er gab nichts zu, er stritt nichts ab. Nur Schweigen. Bis zum Dienstag dieser Woche. Da erklärte Stephan E., der in der Justizvollzugsanstalt in Kassel inhaftiert ist, ganz plötzlich, er wolle mit der Polizei reden.

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Was dann in einer acht Stunden währenden Vernehmung folgte, war ein Geständnis: Stephan E. gab zu, den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni erschossen zu haben - auf dessen Terrasse in dem kleinen Ort Wolfhagen-Istha. Der CDU-Politiker saß in seinem Gartenstuhl und rauchte eine Zigarette, als ihn die Kugel in den Kopf traf. Kurz oberhalb des rechten Ohrs.

Die Indizien gegen Stephan E. waren immer dichter geworden

Zuletzt waren die Indizien gegen den Rechtsextremisten Stephan E. immer dichter geworden: eine DNA-Spur auf der Kleidung Lübckes, ein vor der Tat abgeschaltetes Handy, das erst am Tag darauf wieder aktiviert wurde. Eine Zeugenaussage, dass ein VW-Caddy, wie Stephan E. ihn nutzt, in der Nähe des Tatortes gesehen wurde. Die Aussage eines Arbeitskollegen, wonach Stephan E. ihn um ein Alibi für die Tatnacht gebeten habe. Und schließlich die Auswertung von Chats- und Online-Kommentaren, in denen die rechte Gesinnung, der Hass auf Lübcke und Drohungen mit Gewalt überdeutlich wurden.

Inzwischen formt sich ein erstes Bild über Tat und Motiv: Danach war der vielfach vorbestrafte Stephan E., so seine Aussage, einer der Besucher jener inzwischen berühmten Bürgerversammlung in Kassel im Oktober 2015, auf der Lübcke mit einer Aussage für Furore sorgte. An die Gegner der Asylpolitik der Bundesregierung gerichtet, sagte der CDU-Politiker damals: "Es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Und da muss man für Werte eintreten. Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen."

Es folgten Pfiffe, Buhrufe, Protest von einigen Dutzend Anwesenden. Stephan E., in dessen unmittelbarer Umgebung eine Flüchtlingsunterkunft gebaut werden sollte, war nach eigener Aussage einer von ihnen. Es war wohl der Moment, in dem der Regierungspräsident für ihn zum "Feindbild" wurde, wie es ein Ermittler sagt.

Fast vier Jahre sollten allerdings noch bis zu der Tat vergehen, und warum dies so ist, wann Stephan E. genau den Tatplan fasste, ob er ihn mit anderen besprach und sogar ausführte, gehört zu den noch offenen Fragen des Verfahrens. Stephan E. sagte aus, bereits seit langer Zeit über eine Tat gegen Lübcke nachgedacht und sich damit beschäftigt zu haben. Es sei kein spontaner Beschluss gewesen. Für ihn habe die Bürgerversammlung eine große Rolle gespielt. Dort habe Lübcke nicht etwa erklärt, als Regierungspräsident müsse er Flüchtlinge aufnehmen und versorgen. Er habe das ausdrücklich gutgeheißen.

Das Geständnis kam rechtzeitig zur Sondersitzung des Innenausschusses

Stephan E. will alleine gehandelt haben. Er fügte hinzu, keine Mitwisser und Mittäter zu haben. Im Innenausschuss des Bundestages bestätigte Generalbundesanwalt Peter Frank indes, man ermittele trotzdem weiter. Nicht ausgeschlossen ist, dass E. Komplizen deckt. Indizien jedenfalls gibt es: Ein Zeuge will in der Tatnacht zwei Autos bemerkt haben, die, nachdem er einen Schuss gehört habe, durch den Ort fuhren. Es sei jedenfalls viel zu früh, um sich hier festzulegen, heißt es in Kreisen der Ermittler. Stephan E. müsse erneut vernommen werden, und die kriminaltechnische Auswertung aller Spuren sei noch nicht einmal abgeschlossen.

Das Geständnis jedenfalls kam gerade rechtzeitig zur Sondersitzung des Innenausschusses. Bundesinnenminister Horst Seehofer, Generalbundesanwalt Frank und die geladenen Spitzen der Sicherheitsbehörden wussten, dass es turbulent werden könnte. Hatten die Behörden Stephan E. trotz seiner vielfältigen Verbindungen in das rechtsextremistische Milieu aus dem Blick verloren, so wie einst Anis Amri, den islamistischen Attentäter auf dem Berliner Weihnachtsmarkt? Die Sicherheitsbehörden wehren sich gegen diesen Vorwurf. Stephan E. habe sich in den vergangenen Jahren unauffällig verhalten, und es sei schlicht unmöglich, jeden wie ihn im Blick zu behalten.

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Dass er allerdings eines genaueren Blickes wert gewesen wäre, steht inzwischen fest: Stephan E. gehörte zu jenen, die im Internet drohten und bedrohten. Unter dem Nutzernamen "Game Over" soll er etwa auf der Videoplattform Youtube hetzerische Kommentare verfasst haben. "Entweder diese Regierung dankt in Kürze ab, oder es wird Tote geben", soll E. im Netz gepostet haben. Warum niemand diese Posts eines vielfach vorbestraften rechten Gewalttäters bemerkte und der Sache nachging, wird nun zu den Fragen gehören, die beantwortet werden müssen.

Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, versicherte im Innenausschuss, dass Stephan E. kein V-Mann seiner Behörde gewesen sei. Auch mit dem hessischen Landesamt soll es keine Zusammenarbeit gegeben haben. Der Name von Stephan E. tauche zwar in Akten des Inlandsgeheimdienstes immer mal wieder auf, erklärte Haldenwang. Doch existiere keine "Personenakte" zu E. Das heißt, das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den Neonazi Stephan E., der einige Jahre nicht mehr aufgefallen war, zuletzt nicht mehr als Extremisten geführt oder beobachtet. Zu Kontakten von Stephan E. in die gewaltbereite Neonaziszene, etwa zu "Combat 18", dem militanten Flügel des rechtsextremen Neonazi-Netzwerks "Blood & Honour", sagte der Verfassungsschutz-Chef nur: Man prüfe dies nun intensiv. Ob Stephan E. möglicherweise Teil einer Terrorgruppe war, müsse noch geklärt werden. Es ist die große Frage jetzt.

Schon seit 19 Jahren ist die übergeordnete Gruppe "Blood & Honour", ein internationales Netzwerk, in Deutschland als hetzerisch und rassistisch verboten. Ausgerechnet dessen "bewaffneter Arm", "Combat 18", ist es hingegen nicht. "Combat 18" hat hierzulande wenige Dutzend Mitglieder, schätzen Verfassungsschützer. Als Anführer gilt der hessische Neonazi Stanley R., ein früher Bekannter von Stephan E.. Innenminister Seehofer kündigte nun an, ein Verbot von "Combat 18" zu prüfen.

© SZ vom 27.06.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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