Prozess:Mitangeklagter im Fall Lübcke kommt frei

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Markus H. im Gerichtssaal in Frankfurt. (Foto: Jan Huebner/imago images)

Dem Gericht zufolge ist Markus H. der Beihilfe zum Mord nicht mehr dringend tatverdächtig. Die Aussagen des Hauptangeklagten und einer Zeugin erscheinen demnach unglaubwürdig.

Von Matthias Drobinski, Frankfurt, und Annette Ramelsberger

Der Mitangeklagte im Fall des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Markus H., kommt frei. Das Oberlandesgericht Frankfurt setze ihn am Donnerstag nach 20 Verhandlungstagen auf freien Fuß. Markus H., einem Neonazi aus Hessen, wird "psychische Beihilfe" für den Hauptangeklagten Stephan Ernst vorgeworfen. Er soll Ernst in seinem Hass auf Lübcke bestärkt und mit ihm Schießen geübt haben. Lübcke wurde in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 auf seiner Terrasse mit einem Schuss in den Kopf ermordet.

Das Gericht erklärte, es halte Markus H. nicht mehr für dringend tatverdächtig, sich der Beihilfe zum Mord strafbar gemacht zu haben. Auch eine Mittäterschaft, wie das die Vertretung der Familie Lübcke sieht, sieht das Gericht nicht als gegeben. Es bleibe lediglich der dringende Tatverdacht, eine unbrauchbar gemachte Maschinenpistole besessen zu haben. Dieser Verdacht stehe aber in keinem Verhältnis zur Untersuchungshaft.

Zwar habe Markus H. mit dem Hauptangeklagten Ernst an der Versammlung in Lohfelden teilgenommen, in der Lübcke rechten Störern gesagt hatte, sie könnten Deutschland auch verlassen, wenn ihnen die christlichen Werte nichts bedeuteten. Markus H. hatte davon ein Video ins Netz gestellt. Das hatte eine Welle des Hasses gegen Lübcke ausgelöst. Auch hat Markus H. mit Ernst nach Ansicht des Gerichts das Schießen geübt und ihm ein Gewehr besorgt und auf seine Waffenbesitzkarte eingetragen, weil Ernst keine Waffen besitzen durfte. Eine Tötungsabsicht sei bei Markus H. aber nicht nachweisbar.

Die Entscheidung hatte sich angekündigt. Von Markus H. wurden keinerlei DNA-Spuren am Tatort gefunden, auch sein Handy war dort nicht eingeloggt. Allein der Hauptangeklagte Stephan Ernst hatte erklärt, Markus H. sei mit ihm am Tatort gewesen. Ernst hatte sich aber durch sich wiedersprüchliche Geständnisse unglaubwürdig gemacht.

Auch die frühere Lebensgefährtin von Markus H., die den Mitangeklagten zunächst belastet hatte, ertappte das Gericht bei ihrer Aussage vergangene Woche bei einer Lüge. Die Zeugin und auch Ernst erschienen dem Gericht als inkonsistent und unglaubwürdig. Die Nebenklage Lübcke sieht Markus H. im Gegensatz zum Gericht nicht nur als Helfer von Stephan Ernst, sondern auch als Mittäter.

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