Schreibfehler in Gesetzen:Kontrolliert so etwas denn keiner?

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Gesetzestexte sind nicht immer leicht verdaulich - und nicht immer sauber formuliert. Eine amtliche Statistik über Flüchtigkeitsfehler gibt es aber nicht. (Foto: imago)

Lauterbachs Gesundheitsministerium vergisst ein Komma - und legalisiert womöglich aus Versehen einige Formen von LSD. Längst nicht der erste Flüchtigkeitsfehler in deutschen Gesetzestexten.

Von Boris Herrmann und Angelika Slavik, Berlin

Ein Komma ist dieser Tage zu einiger Berühmtheit gelangt. Weil es fehlt. Vermisst wird es im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG): Das regelt unter anderem, dass auch neue Varianten von bereits bekannten Drogen verboten sind. Oder zumindest verboten sein sollen. Denn weil das Komma nicht dort ist, wo es hingehört, könnten bestimmte Formen von LSD in Deutschland gerade nicht so illegal sein wie von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eigentlich vorgesehen. Im Ministerium will man das nun schleunigst korrigieren. Binnen vier Wochen soll dem NpSG zu korrekter Interpunktion verholfen werden - und damit den LSD-Derivaten zurück in die Illegalität.

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