Gebäudeenergiegesetz:Lauterbach will Ausnahmen für Kliniken vom Gasheizungsverbot

Gesundheitsminister Karl Lauterbach will Kliniken für hohen Kosten beim Heizungsaustausch schützen. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Der Bundesgesundheitsminister warnt, dass steigende Energie- und Heizkosten Krankenhäuser in ihrer Existenz gefährden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will bei der Gesetzgebung zur Heizungsmodernisierung großzügige Ausnahmeregelungen für Einrichtungen im Gesundheitswesen erreichen. Der Bild am Sonntag sagte er: "Wir werden nicht zulassen, dass steigende Energie- und Heizkosten Krankenhäuser in ihrer Existenz gefährden." Der Staat garantiere die Daseinsvorsorge. Dazu gehöre auch, Defizite auszugleichen, die selbst gut arbeitende Kliniken nicht zu verantworten hätten.

Konkret soll es Krankenhäusern, Pflege- und Reha-Einrichtungen dem Zeitungsbericht zufolge möglich sein, auch nach Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes den Einbau einer neuen Gasheizung zu beantragen, wenn die ansonsten notwendigen Investitionen eine unverhältnismäßige Belastung für die Gesundheitseinrichtungen darstellen und die Aufrechterhaltung des Betriebs gefährdet wird. Die Austauschpflicht wäre damit ausgesetzt.

Zudem werden den Einrichtungen laut Lauterbach 2,5 Milliarden Euro zusätzlich als Ausgleich für Steigerungen indirekter Energiekosten - wie gestiegene Kosten für Wäschereien - zur Verfügung gestellt.

Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden.

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