Wiesbaden:Untersuchungsausschuss des Landtags: Mitglieder stehen fest

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Mitglieder des Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag zur Vergabepraxis im Innenministerium stehen fest. Nach den Oppositionsfraktionen stellten am Freitag auch CDU und Grüne in Wiesbaden ihre Obleute vor. Das Aufklärungsgremium soll herausfinden, ob bei der Anschaffung einer Analysesoftware zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität durch das hessische Innenministerium Fehler gemacht wurden. Zudem wird die Vergabe von Abschlepp-Aufträgen für die Polizei behandelt.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Mitglieder des Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag zur Vergabepraxis im Innenministerium stehen fest. Nach den Oppositionsfraktionen stellten am Freitag auch CDU und Grüne in Wiesbaden ihre Obleute vor. Das Aufklärungsgremium soll herausfinden, ob bei der Anschaffung einer Analysesoftware zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität durch das hessische Innenministerium Fehler gemacht wurden. Zudem wird die Vergabe von Abschlepp-Aufträgen für die Polizei behandelt.

Die konstituierende Sitzung des Untersuchungsausschusses ist am nächsten Dienstag im Wiesbadener Landtag. Die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP hatten den Antrag für die Einsetzung ins Parlament eingebracht. Die Linken votierten bei der Abstimmung im Landtag ebenfalls für den Untersuchungsausschuss. CDU und Grüne enthielten sich.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Holger Bellino, und der Haushaltsexperte der Grünen, Frank Kaufmann, werden für die Regierungskoalition in dem Aufklärungsgremium als Obmänner sitzen. Die SPD-Fraktion hatte ihren Haushaltsexperten Norbert Schmitt berufen, Innenexperte Wolfgang Greilich wird die FDP vertreten und der Rechtsexperte Ulrich Wilken die Linken-Fraktion.

SPD- und FDP-Fraktion werfen Innenminister Peter Beuth (CDU) vor, die Vergabe geheim getroffen zu haben. Es liege ein rechtswidriges Verhalten vor. Nach Einschätzung des Innenministers entbehren die Vorwürfe jeglicher Grundlage. Bei der Vergabe sei nach Recht und Gesetz gehandelt worden.

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