Wiesbaden:Grundsteuerreform: FDP-Vorschlag stößt auf wenig Gegenliebe

Jan Schalauske (Die Linke), einer der beiden Landesvorsitzenden seiner Partei in Hessen. (Foto: Andreas Arnold/dpa/Archivbild)

Die hessische FDP-Fraktion hat für ihren Vorschlag für eine Grundsteuerreform im Landtag viel Gegenwind bekommen. Die Abgabe allein anhand der Grundstücksfläche...

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Die hessische FDP-Fraktion hat für ihren Vorschlag für eine Grundsteuerreform im Landtag viel Gegenwind bekommen. Die Abgabe allein anhand der Grundstücksfläche zu bemessen gehe zulasten der Gerechtigkeit, sagte die CDU-Abgeordnete Lena Arnoldt am Donnerstag in Wiesbaden. Auch der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Schalauske, kritisierte, der FDP-Vorschlag befeuere die soziale Ungleichheit. Es mache schließlich einen Unterschied, ob auf einem Grundstück eine Villa oder eine Hütte stehe.

Der Gesetzentwurf der FDP basiert auf einem reinen Flächenmodell, wie die haushaltspolitische FDP-Fraktionssprecherin Marion Schardt-Sauer erläuterte. „Unser Gesetzentwurf bietet die Möglichkeit, die Grundsteuer ab 2025 verfassungsrechtlich sicher, einfach und unbürokratisch sowie transparent zu erheben.“

Die Grundsteuer muss bundesweit neu geregelt werden, weil das Bundesverfassungsgericht das derzeit geltende System wegen veralteter Werte für verfassungswidrig erklärt hat. Die Grundsteuer wird von allen Immobilienbesitzern gezahlt, Mieter werden über die Nebenkostenabrechnung zur Kasse gebeten.

Die SPD-Abgeordnete Kerstin Geis mahnte, die Landesregierung habe bislang keinen Gesetzentwurf vorgelegt. „Ich möchte daran erinnern, dass die Grundsteuer die wichtigste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden darstellt“, erklärte sie.

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) hatte vor einem Jahr angekündigt, das Land wolle die Grundsteuer mit einem eigenen Modell neu berechnen. Demnach soll die Lage des Grundstücks maßgeblich sein für die Höhe der Steuer. Der AfD-Abgeordnete Bernd Vohl plädierte am Donnerstag dafür, die Grundsteuer abzuschaffen.

© dpa-infocom, dpa:210429-99-407923/2

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