Wiesbaden:Geplante Bodycams für Justizbedienstete stoßen auf Skepsis

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Eine „Bodycam“ auf der Schulter eines Polizisten. (Foto: Boris Roessler/dpa/Symbolbild)

Die Pläne der hessischen Landesregierung für die Einführung von Bodycams im Justizvollzug stoßen bei der Landtagsopposition auf Kritik. Die Minikameras könnten...

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Pläne der hessischen Landesregierung für die Einführung von Bodycams im Justizvollzug stoßen bei der Landtagsopposition auf Kritik. Die Minikameras könnten zwar beim polizeilichen Einsatz im öffentlichen Raum wirkungsvoll sein und zu einer Deeskalation von kritischen Situationen beitragen, sagte die FDP-Abgeordnete Marion Schardt-Sauer am Dienstag in Wiesbaden. Im Justizvollzug bestehe schlicht keine Notwendigkeit für das Tragen dieser Bodycams durch die Vollzugsbeamtinnen und -beamten.

Die Einführung von Minikameras im Justizvollzug sei nicht nur unpraktikabel, sondern greife auch völlig unverhältnismäßig in höchstpersönliche Lebensbereiche der Gefangenen ein, kritisierte der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion Ulrich Wilken. Der Schlüssel für einen guten Strafvollzug sei vielmehr gut geschultes Personal. Der SPD-Abgeordnete Frank-Tilo Becher gab zu Bedenken, dass sich selbst Vertreter der Bediensteten kritisch zu dem Vorhaben geäußert hätten.

Die Landesregierung hatte eine Novelle für die hessischen Vollzugsgesetze in den Landtag eingebracht, die zahlreiche neue Regelungen vorsieht. Dazu zählt auch eine bessere Abwehr von Drohnen, mit denen Waffen, Handys oder Drogen in die Gefängnisse gebracht werden könnten. Die Bodycams sollen besonders aggressive Häftlinge abschrecken und zu einer Deeskalation bei Konflikten beitragen. Die Aufnahmen könnten zudem als Beweismittel und damit zum Schutz der Mitarbeiter bei Vorfällen dienen. Geplant ist ein Modellprojekt.

Der SPD-Abgeordnete Becher nannte die Pläne, Drohnen über Gefängnissen künftig womöglich mit Waffen abschießen zu dürfen „skurril“. Es sei schleierhaft wie Justizvollzugsbeamte innerhalb einer JVA auf ein fliegendes Objekt schießen sollen, zumal sie üblicherweise keine Waffen im Vollzug tragen, erklärte auch Schardt-Sauer von der FDP. An der Stelle der Gesetzesnovelle bestehe Nachbesserungsbedarf.

Der Linken-Abgeordnete Wilken bemängelte: „Es wird auch die Chance verpasst, endlich die Digitalisierung der JVAs voranzubringen.“ Die vorgesehene Einführung von Videotelefonie sei gut, „ist aber der Realität außerhalb der Mauern 20 Jahre hinterher“. Auch Schardt-Sauer begrüßte die geplante Möglichkeit von Videobesuchen. „Es hat sich während der Corona-Pandemie herausgestellt, dass dies bei den Inhaftierten ein beliebtes Instrument ist, um mit der Außenwelt – und insbesondere mit ihren Familien – Kontakt zu halten.“

Der CDU-Abgeordnete Uwe Serke betonte, die Gesetzesreform mache den Justizvollzug moderner und leistungsfähiger. Ein neuer Aspekt sei etwa die Einführung von verbindlichen Deutschkursen für Gefangene, die über keine oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse verfügten. Vorgesehen seien außerdem regelmäßige Beratungen für die Inhaftierten zum Sozialversicherungsrecht und die Ausweitung der Mindestbesuchsdauer von einer auf zwei Stunden im Monat.

Damit würden die sozialen Bindungen gestärkt, „gerade wenn Kinder vorhanden sind“, sagte Serke. Die JVA behalte „natürlich die Kontrolle über die Außenkontakte eines Inhaftierten“, wozu die Möglichkeit geschaffen werde, sicherheitsrelevante Daten abzufragen und auszutauschen.

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