Wiesbaden:Beuth verteidigt Pläne bei Datenschutz

Wiesbaden (dpa/lhe) - Innenminister Peter Beuth (CDU) hat die geplanten Anpassungen des Datenschutzrechts und zur Informationsfreiheit in Hessen gegen die Kritik der Opposition verteidigt. In dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen sei eine kluge Balance zwischen beiden Positionen gefunden worden, sagte der Minister am Donnerstag im Hessischen Landtag in Wiesbaden. Danach würden Verwaltungsvorgänge Bürger geöffnet und zugleich deren Rechte geschützt, die durch den Informationszugang gefährdet sein könnten. "Die vorgeschlagenen Anpassungen sind daher ebenso zeitgemäß wie ausgewogen."

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Innenminister Peter Beuth (CDU) hat die geplanten Anpassungen des Datenschutzrechts und zur Informationsfreiheit in Hessen gegen die Kritik der Opposition verteidigt. In dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen sei eine kluge Balance zwischen beiden Positionen gefunden worden, sagte der Minister am Donnerstag im Hessischen Landtag in Wiesbaden. Danach würden Verwaltungsvorgänge Bürger geöffnet und zugleich deren Rechte geschützt, die durch den Informationszugang gefährdet sein könnten. „Die vorgeschlagenen Anpassungen sind daher ebenso zeitgemäß wie ausgewogen.“

Bei dem Gesetzentwurf orientierte sich die Landesregierung an den Vorschriften des neugefassten Bundesdatenschutzgesetzes. Dadurch soll eine möglichst einheitliche und parallele Rechtsentwicklung mit dem Bundesdatenschutzgesetz gegeben sein. Dabei werden unter anderem auch die datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen geregelt.

Abgeordnete der SPD- und Linken-Fraktion kritisierten, dass zentrale Behörden wie die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz von den neuen Regelungen ganz ausgeklammert seien. Auch Gemeinden und Landkreise müssten demnach keine Auskunft geben. In Hessen sollte aber ein Transparenzgesetz geschaffen werden, das alle öffentlichen Stellen einbeziehe und klar festschreibe, welche amtlichen Informationen, Daten und Dokumente schon ohne Anfrage aktiv veröffentlicht werden müssten. Die FDP-Fraktion kritisierte, dass die Landesregierung ihren Gesetzentwurf erst so spät vorgelegt habe.

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