Stuttgart:AfD-Abgeordnete Räpple und Gedeon müssen draußen bleiben

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Stuttgart (dpa/lsw) - Die AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon bleiben wegen ihres störenden Verhaltens bis Ende Januar von mehreren Landtagssitzungen ausgeschlossen. Die Abgeordneten im Landtag lehnten mit breiter Mehrheit von Grünen, CDU, SPD und FDP die Einsprüche der beiden Parlamentarier in einer Abstimmung am Mittwoch ab. Gedeon und Räpple kündigten unmittelbar nach der Entscheidung an, in der Sache nun vor das Landesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Die AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon bleiben wegen ihres störenden Verhaltens bis Ende Januar von mehreren Landtagssitzungen ausgeschlossen. Die Abgeordneten im Landtag lehnten mit breiter Mehrheit von Grünen, CDU, SPD und FDP die Einsprüche der beiden Parlamentarier in einer Abstimmung am Mittwoch ab. Gedeon und Räpple kündigten unmittelbar nach der Entscheidung an, in der Sache nun vor das Landesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

„Das ist ein Niederschlag für die Demokratie“, sagte Räpple nach der Abstimmung. „Da sieht man mal, wie das Altparteienkartell zusammenhält, wenn es darum geht, die Demokratie abzuschaffen.“ Gedeon sprach von einer „Schande für dieses Parlament“. Beide Politiker verfolgten die Abstimmung im Landtagsgebäude an der Tür vor dem Plenarsaal, weil sie den Raum nicht betreten durften.

Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hatte die beiden Abgeordneten in der vergangenen Woche nach mehreren Zwischenrufen von der Sitzung ausgeschlossen. Die beiden weigerten sich aber und verließen erst unter Begleitung der Polizei den Saal - ein historisch einmaliger Vorgang in der Geschichte des Stuttgarter Landtags. Räpple und Gedeon wurden insgesamt für drei Sitzungen ausgeschlossen. Anlass war eine von der AfD angestoßene Debatte über Abtreibungen und vermeintliche „linksideologische Einflüsse“ in Kindergärten.

Die Abgeordneten des Landtags stimmten am Mittwoch mit Handzeichen ohne Beratung über die jeweiligen Einsprüche von Gedeon und Räpple ab - und hielten diese mit breiter Mehrheit für unbegründet. Der Sitzungsausschluss wurde damit bestätigt. Gedeon und Räpple müssen bis zum Ende des Sitzungstags am 23. Januar 2019 draußen bleiben.

Der parteilose Abgeordnete Heinrich Fiechtner, früher Mitglied der AfD, hatte kurz zuvor noch eine namentliche Abstimmung über die Einsprüche von Gedeon und Räpple beantragt, weil es sich seiner Meinung nach um einen elementar wichtigen Punkt des Parlamentarismus handle.

Aras lehnte Fiechtners Antrag aber mit Verweis auf die Rechtsordnung des Landtags ab. Eine namentliche Abstimmung über Einsprüche gegen Ordnungsmaßnahmen sei nicht zulässig. Fiechtner bezeichnete das Ergebnis der Abstimmung als skandalös und die beiden AfD-Politiker als Parias. Mit dem Begriff Paria wird ein Ausgestoßener bezeichnet.

AfD-Fraktionschef Bernd Gögel warf Aras eine „unverhältnismäßige Überreaktion“ vor. Die Abgeordneten hätten lediglich ihr Recht auf Meinungsfreiheit genutzt. „Zwischenrufe und zugespitzte Kommentare gehören zwingend zu den Debatten im Landtag, sie sind Teil demokratischer Redekultur“, sagte Gögel einer Mitteilung zufolge.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte das Vorgehen von Aras am Dienstag verteidigt. Das Verhalten der AfD-Parlamentarier habe „eindeutig eine extremistische Grundierung“. Kretschmann sagte, er sehe das Ansehen und die Würde des Parlaments durch das Verhalten der beiden Abgeordneten „in erheblichem Maße“ beschädigt.

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