Landtag - Speyer:Rechnungshof mahnt Landtagsfraktionen zu mehr Disziplin

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Euro-Münzen auf Euro-Banknoten. Foto: Tobias Hase/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Speyer (dpa/lrs) - Kugelschreiber, Empfänge, Autogrammpostkarten - der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat den Fraktionen im Landtag eine lange Liste von Ausgaben vorgelegt, die nicht der parlamentarischen Arbeit dienten und bei denen das Geld der Steuerzahler nicht sachgerecht ausgegeben wurde. Der am Donnerstag dem Landtag vorgelegte routinemäßige Prüfbericht bezieht sich auf die vergangene Wahlperiode von 2011 bis 2016 und auf die damals im Landtag vertretenen Fraktionen von SPD, CDU und Grünen. Für die erste Hälfte der noch laufenden Wahlperiode - dann zusätzlich mit den Fraktionen von FDP und AfD - ist nach Angaben eines Sprechers frühestens Ende nächsten Jahres mit einem Prüfbericht zum Finanzgebaren der Fraktionen zu rechnen.

Angesichts der kommenden Landtagswahl im März 2021 mahnte der Landesrechnungshof, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen "keine Wahlwerbung für eine Partei sein" dürfe. Hier sei gerade auch im Verhältnis zu den nicht im Parlament vertretenen Parteien der Grundsatz der Chancengleichheit zu beachten. Daher müsse sich die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen auf die sachliche Unterrichtung über die parlamentarische Arbeit im Landtag beschränken.

"Künftig sollte bei Veranstaltungen in zeitlicher Nähe zu Wahlterminen jeder werbende Charakter zugunsten von Partei oder Parteivertretern vermieden werden", mahnte der Rechnungshof. Bei Aufträgen an Agenturen müsse sichergestellt werden, dass es nicht zu Überschneidungen zwischen Aufgaben für die Fraktion und für den Landesverband oder einzelne Kandidaten einer Partei komme.

Bei zahlreichen beanstandeten Ausgaben wurde das Geld nach Gesprächen zwischen Fraktion und Rechnungshof an den Landtag zurücküberwiesen. Dazu gehören auch Ausgaben für einen Empfang der CDU-Fraktion zum 85. Geburtstag des inzwischen verstorbenen Landes- und Bundesministers Heiner Geißler im Jahr 2015. Die Fraktion habe dem Rechnungshof zwar erklärt, dass es bei der Veranstaltung unter dem Motto "Einer wie Heiner" ausschließlich um sozialpolitische Inhalte gegangen sei. Damit lasse sich aber nicht der Auftritt einer Gesangsgruppe in Einklang bringen, merkte der Rechnungshof an. Insgesamt seien für den Empfang Geldleistungen von 7611,45 Euro nicht bestimmungsgemäß verwendet worden.

Die SPD-Fraktion muss sich in dem Vorbericht unter anderem vorhalten lassen, 2011 für 250 Autogrammpostkarten des damaligen Fraktionsvorsitzenden 160,65 Euro ausgegeben zu haben. Dabei habe es sich um reine Sympathiewerbung gehandelt, "deren Finanzierung aus den der Fraktion zur Verfügung stehenden Geldleistungen unzulässig ist". Beanstandet wurden auch die Kosten für eine Broschüre zu kommunaler Energiepolitik in Höhe von 1699,32 Euro.

Der Grünen-Fraktion hält der Prüfbericht vor, von 2011 bis 2014 in großer Anzahl Werbeartikel wie Kugelschreiber, Einkaufswagenchips, Stofftaschen oder Notizblöcke für insgesamt 13 100 Euro angeschafft zu haben. "Die bloße Verteilung von Give-aways zählt mangels inhaltlicher Aussage grundsätzlich nicht zu denjenigen Maßnahmen, die als fraktionelle Öffentlichkeitsarbeit angesehen und damit aus Fraktionsmitteln gezahlt werden dürfen", kritisiert die Behörde. Dies sei nur als Teil einer Kontaktanbahnung zulässig, wenn eine zulässige öffentlichkeitswirksame Maßnahme folge. Bei Ausgaben über 1977,85 Euro sei dies nicht der Fall gewesen, daher überwies die Fraktion diesen Betrag an den Landtag.

Mit Blick auf alle Fraktionen bekräftigte der Rechnungshof seine Forderung, den Rahmen der Geldleistungen für besondere Funktionsträger wie Parlamentarische Geschäftsführer gesetzlich zu regeln. Die drei Fraktionen erhielten in der vergangenen Wahlperiode insgesamt Geldleistungen über 21,2 Millionen Euro.

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