Schwerin:Schulgesetz: Linke hält Verfassungsklagen für möglich

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Schwerin (dpa/mv) - Die Kritik am Entwurf des neuen Schulgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern reißt nicht ab. Strittig bleibt unter anderem die Frage entstehender Mehrkosten für Kommunen als Folge des inklusiven Unterrichts mit mehr Personal. "Da die Landesregierung zusätzliche Kosten für die Kommunen bestreitet, deuten sich hier mögliche Verfassungsklagen an", sagte der Linke-Abgeordnete Peter Ritter am Donnerstag nach der Beratung des Gesetzes im Innenausschuss des Landtags in Schwerin. Ritter verwies auf das Prinzip der Konnexität, nach der das Land als Gesetzgeber verpflichtet ist, auch das Geld für kostenträchtige Vorgaben bereitzustellen.

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Schwerin (dpa/mv) - Die Kritik am Entwurf des neuen Schulgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern reißt nicht ab. Strittig bleibt unter anderem die Frage entstehender Mehrkosten für Kommunen als Folge des inklusiven Unterrichts mit mehr Personal. „Da die Landesregierung zusätzliche Kosten für die Kommunen bestreitet, deuten sich hier mögliche Verfassungsklagen an“, sagte der Linke-Abgeordnete Peter Ritter am Donnerstag nach der Beratung des Gesetzes im Innenausschuss des Landtags in Schwerin. Ritter verwies auf das Prinzip der Konnexität, nach der das Land als Gesetzgeber verpflichtet ist, auch das Geld für kostenträchtige Vorgaben bereitzustellen.

In der Expertenanhörung Ende Februar hatten Vertreter der Kommunalverbände unter anderem auf die steigende Zahl der Integrationshelfer verwiesen, was zu erheblichen Zusatzkosten in den Jugend- und Sozialämtern der Kreise und kreisfreien Städte führe. Unterstützungsbedarf entstehe auch bei der Schülerbeförderung und den inklusionsbedingten Ausstattungskosten an allen Regelschulen, hieß es weiter. Ritter warnte davor, diese Forderungen mit dem Hinweis auf zusätzliche Mittel für die Kommunen im künftigen Finanzausgleich abzutun. „So könnte sich der insgesamt bescheidene Kommunalpakt letztlich noch als vergiftetes Geschenk erweisen“, sagt er.

Das neue Schulgesetz soll zum Schuljahr 2019/2020 in Kraft treten. Zu den Änderungen gehören Maßnahmen zur Inklusion von Schülern mit Förderbedarf. Im neuen Gesetz werden auch Standards für die Schullaufbahnempfehlung festgeschrieben. Praxisorientierte Schulangebote wie Produktives Lernen sollen stärker genutzt werden, damit Schüler einen Abschluss schaffen. Umstritten sind Pläne, nach denen Gymnasiasten künftig automatisch die Mittlere Reife bekommen, wenn sie von der zehnten in die elfte Klasse versetzt werden. Bildungsministerin Birgit Hesse (SPD) hatte bereits nach der Anhörung im Bildungsausschuss erklärt, die vorgetragene Kritik ernst zu nehmen und die Notwendigkeit von Änderungen im Gesetzentwurf zu prüfen.

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