Schwerin:Landtag: Regeln für Umsetzung des Bundesteilhabegesetz

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Ungeachtet der noch ausstehenden Einigung zu Finanzfragen mit Kommunen und Kreisen hat der Landtag in Schwerin die Umsetzungsregeln für das sogenannte...

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Schwerin (dpa/mv) - Ungeachtet der noch ausstehenden Einigung zu Finanzfragen mit Kommunen und Kreisen hat der Landtag in Schwerin die Umsetzungsregeln für das sogenannte Bundesteilhabegesetz beschlossen. Der Beschluss sei unabdingbar, um Menschen mit Behinderung den Anspruch auf die ihnen vom 1. Januar an zustehenden personalisierten Leistungen fristgerecht zu sichern, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) am Donnerstag im Parlament. Nach kontroverser Debatte wurde das Landesausführungsgesetz mit den Stimmen von SPD und CDU verabschiedet.

Linke und AfD hatten zuvor eine Verschiebung der Schlussabstimmung verlangt bis sich Land und Kommunalverbände auf eine Finanzierung zusätzlicher Betreuungsleistungen durch Sozialämter verständigt haben. Das Bundesteilhabegesetz sichert behinderten Menschen individuelle Leistungen und soll ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben gewährleisten. Von den Regelungen profitieren rund 28 000 Menschen im Land.

Für die Ermittlung der personalisierten Bedarfe benötigen die Ämter aber zusätzliche Mitarbeiter. Über die Anzahl haben Land und Kommunen bislang keine Einigung erzielt. Damit ist auch die Kostenbelastung strittig. Während der Landkreistag einen Mitarbeiter für 75 Betroffene für erforderlich hält, will das Land ein Verhältnis von 1:120 zur Grundlage der Kostenberechnung machen. Kurz vor der Schlussabstimmung war das Abgebot um 600 000 auf 4,2 Millionen Euro jährlich aufgestockt worden. Bis März soll eine Einigung erzielt werden.

Der Vorsitzende des Städte- und Gemeindetags, Wismars Bürgermeister Thomas Beyer (SPD), bezifferte den Finanzbedarf der Kommunen für „ausreichendes und qualifiziertes Personal“ mit 21 Millionen Euro. In den Verhandlungen hatten die Kommunalverbände dem Vernehmen nach aber ihre Forderungen um ein Viertel reduziert. „Wir wollen nicht an der Umsetzung verdienen, sondern nur den tatsächlichen Mehraufwand ausfinanziert haben“, betonte der SPD-Politiker. Er warf den Parlamentariern von SPD und CDU vor, sich nicht genug für die Belange der Kommunen eingesetzt zu haben. „Die Abgeordneten müssen sich fragen, ob sie langer Arm der Regierung sein wollen“, erklärte Beyer.

Torsten Koplin von der Linksfraktion warf der Landesregierung vor, das Gesetz viel zu spät zur Beratung vorgelegt und den Landtag damit in Bedrängnis gebracht zu haben. Er äußerte die Ansicht, dass das Gesetz wegen der ausstehenden Einigung mit den Kommunen vor den Gerichten keinen Bestand haben werde. Mit dem Beschluss hätten SPD und CDU die von ihnen gestellte Regierung zu Nachverhandlungen aufgefordert. „Noch schlechter kann man ein schlechtes Gesetz nicht präsentieren“, stellte Koplin fest. Leidtragende seien am Ende die Menschen mit Handicap.

Auch Ralph Weber von der AfD-Fraktion zeigte sich überzeugt, dass das Vorgehen der Regierung nicht rechtskonform ist. „Die Umsetzung des Teilhabegesetzes vor Abschluss der Konnexitätsverhandlungen grenzt an Verfassungswidrigkeit.“ Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sei eine wichtige sozialpolitische Aufgabe. „Umso schlimmer ist die Trödelei, welche die Landesregierung an den Tag gelegt hat.“

Nach den Worten von Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) stellt das Bundesteilhabegesetz eine „epochale sozialpolitische Reform für eine inklusive Gesellschaft“ dar. Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Behinderte hänge künftig nicht mehr vom Ort der Unterbringung ab, sondern orientieren sich ausschließlich am individuellen Bedarf. Drese bedauerte, dass es nicht rechtzeitig zu einer Einigung mit den Kommunen gekommen sei. Sie sicherte Gesprächsbereitschaft über den Mehrbelastungsausgleich zu: „Meine Tür ist weiterhin offen für konstruktive Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden.“

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