Schwerin:Landtag ebnet Weg für Datenspeicherung 14-Jähriger

Schwerin (dpa/mv) - Als Reaktion auf die Terrorgefahr sollen Ermittlungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern künftig schon die Daten von 14-Jährigen erfassen und speichern dürfen. Der Landtag in Schwerin sprach sich am Freitag mit großer Mehrheit dafür aus und forderte die Regierung auf, das Verfassungsschutzgesetz entsprechend zu ändern. Nur die Linke stimmte dagegen. Spätestens im kommenden Jahr soll nach den Willen der Koalition der Gesetzespassus neu gefasst werden.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Schwerin (dpa/mv) - Als Reaktion auf die Terrorgefahr sollen Ermittlungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern künftig schon die Daten von 14-Jährigen erfassen und speichern dürfen. Der Landtag in Schwerin sprach sich am Freitag mit großer Mehrheit dafür aus und forderte die Regierung auf, das Verfassungsschutzgesetz entsprechend zu ändern. Nur die Linke stimmte dagegen. Spätestens im kommenden Jahr soll nach den Willen der Koalition der Gesetzespassus neu gefasst werden.

Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bezeichnete die Anpassung an die Altersregelungen anderer Bundesländern als notwendig. Vor allem der Islamismus mit seinen Angriffen auf die demokratische Gesellschaft stelle die Behörden vor große Herausforderungen. Vielfach würden schon Kinder rekrutiert und zum Teil auch für Anschläge vorbereitet. „Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es Fälle früher Islamisierung“, sagte der Minister, ohne jedoch konkret zu werden. Er äußerte die Erwartung, dass sich bei Auffälligkeiten Schulen, Kitas oder Sozialarbeiter mit Hinweisen an die Behörden wenden.

Bisher gilt im Nordosten eine Altersgrenze für die Datenspeicherung von 16 Jahren. Mecklenburg-Vorpommern sei das einzige Bundesland, das noch nicht die Altersgrenze von 14 Jahren habe, die zugleich der Beginn der Strafmündigkeit ist, hieß es.

Die Linken-Abgeordnete Jacqueline Bernhardt warf der SPD vor, ihr sozialpolitisches Gewissen an der „Sicherheitspforte“ abgegeben zu haben. Die Linke plädiere für eine bessere Betreuung durch die Jugendämter. „Wenn Heranwachsende problematische Entwicklungstendenzen aufweisen, ist präventive Kinder- und Jugendarbeit gefragt, statt sie in geheimen Dateien des Verfassungsschutzes ein Leben lang zu stigmatisieren“, erklärte sie.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: