Schwerin:Justizministerin Hoffmeister: Schnellere Amtsgerichte in MV

Schwerin (dpa/mv) - Die Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern sind nach Angaben von Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) schneller geworden. Die Verfahrenszeiten bei allgemeinen Zivilsachen seien von 2013 bis 2018 von durchschnittlich 5,5 auf 5,2 Monate gesunken, bei Familiensachen von 9,1 auf 8,5 Monate, sagte Hoffmeister am Mittwoch im Landtag. Bei Strafsachen seien die Verfahrenszeiten relativ konstant geblieben, wobei Hoffmeister jedoch keine Zeitangaben machte. Bußgeldsachen dauerten inzwischen länger: statt 3,6 seien es nun 4,5 Monate im Landesdurchschnitt. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Zahl der Bußgeldverfahren gestiegen sei.

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Schwerin (dpa/mv) - Die Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern sind nach Angaben von Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) schneller geworden. Die Verfahrenszeiten bei allgemeinen Zivilsachen seien von 2013 bis 2018 von durchschnittlich 5,5 auf 5,2 Monate gesunken, bei Familiensachen von 9,1 auf 8,5 Monate, sagte Hoffmeister am Mittwoch im Landtag. Bei Strafsachen seien die Verfahrenszeiten relativ konstant geblieben, wobei Hoffmeister jedoch keine Zeitangaben machte. Bußgeldsachen dauerten inzwischen länger: statt 3,6 seien es nun 4,5 Monate im Landesdurchschnitt. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Zahl der Bußgeldverfahren gestiegen sei.

Hoffmeister wies Forderungen nach Rückabwicklung der Gerichtsstrukturreform zurück. Die Linke hatte einen Gesetzentwurf in das Parlament eingebracht, wonach die sechs in Zweigstellen umgewandelten ehemaligen Amtsgerichte wieder volle Amtsgerichte werden sollten. Hoffmeister kündigte eine Überprüfung der Reform für dieses Jahr an - fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes im Oktober 2014. Die Umsetzung zog sich dann bis Februar 2017 hin. Als letztes wurde das Amtsgericht Ribnitz-Damgarten aufgehoben.

Von 21 Amtsgerichten sind zehn Gerichte und sechs Zweigstellen übrig geblieben. Kritiker bemängeln längere Wege für die Bürger. Die neue Gerichtsstruktur war damit begründet worden, dass größere Gerichte mit Zweigstellen mehr Flexibilität böten, um etwa Krankheitsfälle bei Richtern und anderem Gerichtspersonal auszugleichen.

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