Schwerin:Finanzausgleich: Städtetag beklagt nachträgliche Änderungen

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Schwerin (dpa/mv) - Der Städte- und Gemeindetag beklagt unabgestimmte Änderungen am neuen Finanzausgleichsgesetz, das am Mittwoch vom Landtag in Schwerin beschlossen werden soll. So würden rückwirkend für 2016 die Kommunen nicht an den 111 Millionen Euro beteiligt, die der Bund dem Land für zusätzliche flüchtlingsbedingte Mehrausgaben zahlte. Das Land könne die Mittel nur dann vollständig behalten, wenn diese auch tatsächlich dafür ausgegeben worden seien. Andernfalls stehe Städten und Gemeinden ein Drittel der Bundeshilfe zu. "Der hohe Abzug ist angesichts des guten Haushaltsabschlusses des Landes im Jahre 2016 einfach nicht überzeugend dargelegt", begründete Verbandsgeschäftsführer Andreas Wellmann am Dienstag in Schwerin seine Zweifel an der nachträglich eingefügten Gesetzespassage.

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Schwerin (dpa/mv) - Der Städte- und Gemeindetag beklagt unabgestimmte Änderungen am neuen Finanzausgleichsgesetz, das am Mittwoch vom Landtag in Schwerin beschlossen werden soll. So würden rückwirkend für 2016 die Kommunen nicht an den 111 Millionen Euro beteiligt, die der Bund dem Land für zusätzliche flüchtlingsbedingte Mehrausgaben zahlte. Das Land könne die Mittel nur dann vollständig behalten, wenn diese auch tatsächlich dafür ausgegeben worden seien. Andernfalls stehe Städten und Gemeinden ein Drittel der Bundeshilfe zu. „Der hohe Abzug ist angesichts des guten Haushaltsabschlusses des Landes im Jahre 2016 einfach nicht überzeugend dargelegt“, begründete Verbandsgeschäftsführer Andreas Wellmann am Dienstag in Schwerin seine Zweifel an der nachträglich eingefügten Gesetzespassage.

Landesregierung und Kommunalverbände hatten sich im Mai 2017 nach zähem Ringen auf Änderungen in den Finanzbeziehungen von Land und Kommunen verständigt. Demnach wird der kommunale Anteil an den Gesamteinnahmen des Landes von derzeit 34 auf 34,5 Prozent erhöht. Dies bedeute ein Plus von etwa 34 Millionen Euro, hieß es. Für Kostensteigerungen bei Aufgaben, die den Kommunen übertragen wurden, leistet das Land einen Ausgleich von 9,7 Millionen Euro. Die Bundesmittel aus dem Fünf-Milliarden-Euro-Entlastungspaket werden fast vollständig an die Kommunen weitergeleitet, rund 70 Millionen Euro sollen in einen Fonds zum Abbau kommunaler Schulden fließen.

Mit den nun geplanten Änderungen im Finanzausgleichsgesetz werde ein erstes Etappenziel „auf dem Weg zu einer zukunftssicheren Finanzausstattung der Kommunen“ in Mecklenburg-Vorpommern erreicht, hieß es in der Mitteilung. Es biete Rechtssicherheit zu etwa einem Viertel ihrer für 2018 geplanten Einnahmen. Weitere Reformschritte, wie etwa beim internen Finanzausgleich zwischen armen und reichen Kommunen, waren auf 2020 vertagt worden.

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