Schwerin:Brodkorb verteidigt Verwendung von Etatüberschuss

Schwerin (dps/mv) - Die Landesregierung hat nach Überzeugung von Finanzminister Mathias Brodkorb (SPD) beim Einsatz der Haushaltsüberschüsse aus dem Jahr 2017 streng nach geltendem Recht gehandelt und ist somit nicht verpflichtet, einen Nachtragshaushalt vorzulegen. Im Haushaltsgesetz sei festgeschrieben, dass Überschüsse vorwiegend zur Schuldentilgung eingesetzt werden. Andere Teile davon würden zur Rücklagenbildung genutzt und in den Strategiefonds des Landes fließen. "Die Landesregierung ist dazu nicht nur berechtigt, sie ist dazu verpflichtet", betonte Brodkorb am Donnerstag im Landtag in Schwerin. Die Linke hatte die Verplanung dreistelliger Millionensummen ohne Einschaltung des Landtags kritisiert und einen Nachtragshaushalt gefordert. Das aber wurde vom Parlament mit der Stimmenmehrheit von SPD und CDU abgelehnt.

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Schwerin (dps/mv) - Die Landesregierung hat nach Überzeugung von Finanzminister Mathias Brodkorb (SPD) beim Einsatz der Haushaltsüberschüsse aus dem Jahr 2017 streng nach geltendem Recht gehandelt und ist somit nicht verpflichtet, einen Nachtragshaushalt vorzulegen. Im Haushaltsgesetz sei festgeschrieben, dass Überschüsse vorwiegend zur Schuldentilgung eingesetzt werden. Andere Teile davon würden zur Rücklagenbildung genutzt und in den Strategiefonds des Landes fließen. „Die Landesregierung ist dazu nicht nur berechtigt, sie ist dazu verpflichtet“, betonte Brodkorb am Donnerstag im Landtag in Schwerin. Die Linke hatte die Verplanung dreistelliger Millionensummen ohne Einschaltung des Landtags kritisiert und einen Nachtragshaushalt gefordert. Das aber wurde vom Parlament mit der Stimmenmehrheit von SPD und CDU abgelehnt.

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