Potsdam:Rechnungshof für Regelung der Schuldenbremse

Potsdam (dpa/bb) - Der Rechnungshof in Brandenburg hat sich für die Aufnahme einer Regelung zur Schuldenbremse in die Landesverfassung ausgesprochen. Ohne eine Änderung der Verfassung oder einer anderen Regelung dürfe das Land ab dem Jahr 2020 grundsätzlich keine neuen Schulden mehr aufnehmen, sagte Rechnungshofpräsident Christoph Weiser am Mittwoch bei der Übergabe eines entsprechenden Beratungsberichts an Landtagspräsidentin Britta Stark.

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Potsdam (dpa/bb) - Der Rechnungshof in Brandenburg hat sich für die Aufnahme einer Regelung zur Schuldenbremse in die Landesverfassung ausgesprochen. Ohne eine Änderung der Verfassung oder einer anderen Regelung dürfe das Land ab dem Jahr 2020 grundsätzlich keine neuen Schulden mehr aufnehmen, sagte Rechnungshofpräsident Christoph Weiser am Mittwoch bei der Übergabe eines entsprechenden Beratungsberichts an Landtagspräsidentin Britta Stark.

Das Grundgesetz erlaube aber Ausnahmen, etwa bei Naturkatastrophen oder Konjunktureinbrüchen. Um diese Ausnahme aber nutzen zu können, müsse im Land eine entsprechende Regelung geschaffen werden. Der Vorteil der Verankerung in der Landesverfassung sei, dass dann die Opposition vor dem Landesverfassungsgericht prüfen lassen könnte, ob eine Regierung gegebenenfalls zu Unrecht von Ausnahmeregelungen Gebrauch mache.

Der Beratungsbericht analysiert verschiedene Optionen für die Umsetzung, etwa wie eine Wirtschaftskrise festgestellt werden kann. Fast alle anderen Bundesländer haben bereits Landesregelungen. Die Schuldenbremse, die Bundesländern ab 2020 im Allgemeinen neue Schulden verbietet und dem Bund enge Grenzen für neue Schulden setzt, war 2009 in das Grundgesetz aufgenommen worden.

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