Potsdam:Ludwig: Personalmangel nicht Grund für Haftentlassungen

Potsdam (dpa/bb) - Die Haftentlassungen des mutmaßlichen Turnhallen-Brandstifters Maik Schneider und eines verurteilten Mörders sind nach Angaben von Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke) nicht auf Personalmangel in den Gerichten zurückzuführen. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hatte in beiden Fällen überlange Verfahrenszeiten als Gründe für die Haftentlassungen genannt.

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Potsdam (dpa/bb) - Die Haftentlassungen des mutmaßlichen Turnhallen-Brandstifters Maik Schneider und eines verurteilten Mörders sind nach Angaben von Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke) nicht auf Personalmangel in den Gerichten zurückzuführen. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hatte in beiden Fällen überlange Verfahrenszeiten als Gründe für die Haftentlassungen genannt.

Das OLG habe bei den Entscheidungen zwar eine hohe Belastung des zuständigen Landgerichts Potsdam anerkannt, sagte Ludwig am Montag im Rechtsausschuss des Landtags. „Aber es hat auch klar gesagt, dass diese keine hinreichende Begründung für die verzögerte Zustellung von Urteil und Hauptverhandlungsprotokoll war.“

Die genauen Gründe für die Verzögerungen in den beiden Fällen Anfang Dezember und Anfang Januar seien für das Ministerium nicht zu erkennen, sagte Ludwig. Beide Verfahren seien von demselben „sehr vertrauenswürdigen und belastbaren“ Vorsitzenden Richter geführt worden. „Aber es kann zu einzelnen Fällen kommen, in denen Fehler gemacht werden.“ Der Minister verwies darauf, dass das OLG bei 80 Haftbeschwerden im vergangenen Jahr nur in dem Fall des verurteilten Mörders auf Freilassung entschieden habe.

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