Potsdam:Geheimnisverrat: Ermittlungen gegen Beamte eingeleitet

Potsdam (dpa/bb) - Wegen des Geheimnisverrats bei der Brandenburger Polizei hat das Landeskriminalamt zwei Ermittlungsverfahren gegen Beamte eingeleitet. "Es wurden auch Disziplinarmaßnahmen eingeleitet, die nun so lange ruhen, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind", sagte Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags. Die Polizeiführung geht davon aus, dass einzelne Beamte Details zu Polizeieinsätzen an Journalisten weitergegeben haben.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Potsdam (dpa/bb) - Wegen des Geheimnisverrats bei der Brandenburger Polizei hat das Landeskriminalamt zwei Ermittlungsverfahren gegen Beamte eingeleitet. „Es wurden auch Disziplinarmaßnahmen eingeleitet, die nun so lange ruhen, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind“, sagte Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags. Die Polizeiführung geht davon aus, dass einzelne Beamte Details zu Polizeieinsätzen an Journalisten weitergegeben haben.

Das Polizeipräsidium hatte Mitte Februar das interne Informationssystem mit den Dokumentationen von Ermittlungen für alle Beamten gesperrt, nachdem mehrfach vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit gelangt waren. Inzwischen wurde die Datenbank nach Angaben des Innenministeriums wieder für 1200 Beamte freigegeben, die sie für ihren Dienst unbedingt benötigten. Zuvor hatten rund 5000 Beamte Zugriff auf das System.

Nach einem Messerangriff eines syrischen Flüchtlings in Cottbus waren im Januar sogar die Adresse und Telefonnummer einer Zeugin in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht worden. In diesem Fall würden Ermittlungen gegen einen Beamten geführt, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker. Auch im Fall eine getöteten Frau im havelländischen Mögelin waren interne Ermittlungsergebnisse in einer Zeitung erschienen. Auch in diesem Fall sei ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden, sagte Decker.

Am Mittwoch wurde im Polizeipräsidium eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Kriterien dafür aufstellen soll, welche Beamte Zugriff auf die interne Datenbank erhalten. „Dabei muss der Grundsatz gelten: So viele wie nötig und so wenig wie möglich“, sagte Schröter.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: