Potsdam (dpa/bb) - Eine Razzia gegen die rechtsextreme „Nationale Bewegung“ im Januar 2001 ist von einem V-Mann des Brandenburger Verfassungsschutzes an die Szene verraten worden. Dies erklärte Oberstaatsanwältin Marianne Böhm, die interne Ermittlungen zu dem Fall geführt hatte, am Freitag im NSU-Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags. Das Datum der geplanten Razzia sei dem Mann von seinem V-Mann-Führer beim Verfassungsschutz mitgeteilt worden, erklärte Böhm zum Ergebnis der Ermittlungen.
Wegen Geheimnisverrats wurde dann jedoch nur der V-Mann zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Dem V-Mann-Führer sei kein strafbares Verhalten nachzuweisen gewesen, da er das Datum der Razzia möglicherweise auf Weisung von oben an den V-Mann weitergegeben habe. Beamte der Polizei und des Verfassungsschutzes hätten in dem Verfahren „extrem gemauert“, sagte Böhm.