Potsdam:Corona-Verdacht: Maskenpflicht im Landtag bestätigt

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Beim Brandenburger Landtagsabgeordneten, Julian Brüning, besteht momentan ein Corona-Verdacht. (Foto: Annette Riedl/dpa/Archivbild)

Der erste Verdacht auf eine Corona-Infektion bei einem Brandenburger Landtagsabgeordneten hat sich nicht bewahrheitet. Nach Vorlage des medizinischen...

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Potsdam (dpa/bb) - Der erste Verdacht auf eine Corona-Infektion bei einem Brandenburger Landtagsabgeordneten hat sich nicht bewahrheitet. Nach Vorlage des medizinischen Testergebnisses habe er sich nicht bestätigt, teilte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Steeven Bretz, am Freitag in Potsdam mit.

Der CDU-Abgeordnete Julian Brüning hatte nach Fraktionsangaben am Mittwochabend Erkältungssymptome gehabt und war am Donnerstag zum Arzt gegangen. Er war vorerst in Quarantäne. Drei CDU-Abgeordnete, die mögliche Kontaktpersonen waren, nahmen deshalb nicht an der Plenarsitzung am Freitag teil. Die „B.Z.“ hatte zuvor online darüber berichtet.

Die verschärfte Maskenpflicht im Landtag ist bestätigt - die AfD-Fraktion scheiterte mit einem Eilantrag dagegen. Das Verwaltungsgericht Potsdam wies den Antrag der 23 AfD-Abgeordneten nach Mitteilung vom Freitag zurück (Az.: VG 1 L 885/20). Er habe keinen Erfolg, weil nicht offenkundig Rechte der Antragsteller verletzt würden, hieß es zur Begründung.

Vor dem Hintergrund der erheblichen Risiken der Corona-Pandemie und der sehr geringen Intensität der Einschränkungen durch Regeln zur Hygiene und Kontaktverfolgung bestünden auch hinsichtlich des Inhalts der Verfügung von Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke voraussichtlich keine materiell-rechtlichen Bedenken, erklärte das Gericht.

Die AfD-Fraktion kündigte an, sie wolle „den rechtlichen Weg fortsetzen“. Fraktionsvize Birgit Bessin kritisierte, dass die Landtagspräsidentin die Anordnung zur Maskenpflicht nicht bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt habe. Damit gilt in allen Räumen und auf allen Flächen des Landtags die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz. In Beratungsräumen wie im Plenarsaal darf er abgelegt werden, wenn der Mindestabstand eingehalten wird oder ein Schutz aus Plexiglas besteht. Wer sich nicht daran hält, dem drohen bis zu 50 000 Euro Strafe. Die verschärfte Regelung war zunächst nicht vollzogen worden.

Der AfD-Antrag sei außerdem aus formellen Gründen nicht zulässig, entschied das Gericht: Das Landesverfassungsgericht sei für den Rechtsstreit zwischen Abgeordneten und Landtagspräsidentin zuständig. Die AfD-Fraktion wollte mit ihrer Klage auch erreichen, dass die Maskenpflicht bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt wird.

Es wäre nicht der erste Fall einer Corona-Ansteckung im Landtag gewesen. Zuvor hatte sich ein Mitarbeiter der AfD-Fraktion mit dem Coronavirus infiziert, wie vergangene Woche bekannt geworden war. Daraufhin verschärfte Landtagspräsidentin Liedtke die Maskenpflicht im Parlament.

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