Potsdam:Bei Rechtsextremismus: Minister für Härte gegen Wachfirma

Potsdam (dpa/bb) - Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) dringt auf ein hartes Vorgehen der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten gegen eine Sicherheitsfirma, die einen mutmaßlich rechtsextremen Subunternehmer beschäftigt hat. Die Stiftung prüft nach Angaben des Kulturministeriums vom Donnerstag eine sofortige Kündigung des Vertrags mit der Firma, die den Auftrag an den Cottbuser Sicherheitsdienst weitergab. Die Firma verstieß gegen eine Klausel, nach der es keine Kontakte zu Personen und Organisationen geben soll, die der besonderen Sensibilität und dem Charakter der Gedenkstätten entgegenstehen.

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Potsdam (dpa/bb) - Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) dringt auf ein hartes Vorgehen der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten gegen eine Sicherheitsfirma, die einen mutmaßlich rechtsextremen Subunternehmer beschäftigt hat. Die Stiftung prüft nach Angaben des Kulturministeriums vom Donnerstag eine sofortige Kündigung des Vertrags mit der Firma, die den Auftrag an den Cottbuser Sicherheitsdienst weitergab. Die Firma verstieß gegen eine Klausel, nach der es keine Kontakte zu Personen und Organisationen geben soll, die der besonderen Sensibilität und dem Charakter der Gedenkstätten entgegenstehen.

„Selbstverständlich kann man ausschließen, dass der Auftragnehmer Subunternehmen damit beauftragt“, sagte Schröter am Donnerstag vor dem Innenausschuss des Landtags in Potsdam. Oder man könne vertraglich regeln, dass das Subunternehmen den gleichen Vorgaben unterstellt sei. „Wichtig ist wirklich, dass dann die Verträge aber auch eingehalten werden und dass man bei Vertragsverstößen konsequent handelt und so einem vertragsbrüchigen Vertragspartner dann auch die rote Karte zeigt.“

In sechs Fällen seien im vergangenen Jahr Mitarbeiter des Cottbuser Sicherheitsdienstes in den Gedenkstätten eingesetzt worden, sagte der Abteilungsleiter Kultur im Kulturministerium, Reiner Walleser. Um solche Fälle weitestgehend für die Zukunft auszuschließen, prüfe die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten die sofortige Kündigung des Vertrages mit dem auftraggebenden Sicherheitsunternehmen.

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