München:Landtag hebt Altersgrenze für Feuerwehrleute an

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München (dpa/lby) - Feuerwehrleute dürfen in Bayern künftig bis zum vollendeten 65. Lebensjahr aktiven Dienst betreiben. Der Landtag beschloss am Mittwoch eine umfangreiche Novelle des Feuerwehrgesetzes, die unter anderem eine Anhebung der bisherigen Altersgrenze von 63 Jahren vorsieht. Damit reagiert der Freistaat - wie bereits andere Bundesländer - auf mögliche Personalengpässe bei den Feuerwehren.

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München (dpa/lby) - Feuerwehrleute dürfen in Bayern künftig bis zum vollendeten 65. Lebensjahr aktiven Dienst betreiben. Der Landtag beschloss am Mittwoch eine umfangreiche Novelle des Feuerwehrgesetzes, die unter anderem eine Anhebung der bisherigen Altersgrenze von 63 Jahren vorsieht. Damit reagiert der Freistaat - wie bereits andere Bundesländer - auf mögliche Personalengpässe bei den Feuerwehren.

Der demografische Wandel bedeute eine große Herausforderung für die Feuerwehren, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). „Leider ist es nicht mehr selbstverständlich, dass überall zu jeder Tages- und Nachzeit immer ausreichend Männer und Frauen zur Verfügung stehen. Darauf müssen wir jetzt sofort reagieren.“ Glücklicherweise gebe es in Bayern bislang noch keinen akuten Personalmangel, „aber wir müssen jetzt die Weichen stellen, dass das so bleibt.“

In Bayern gibt es derzeit rund 320 000 Personen im aktiven Feuerwehrdienst, davon 310 000 ehrenamtlich. „Dieses Einsatzkräftepotenzial für die Feuerwehren vor Ort möchten wir sichern“, sagte der CSU-Innenexperte Florian Herrmann. In vielen Regionen Deutschlands muss die Feuerwehr ein sinkendes Interesse bei jungen Menschen verkraften.

Nach Florian Herrmanns Worten sieht das Gesetz außerdem vor, „dass den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet wird, freiwillig selbst die Nachwuchsarbeit in ihrer öffentlichen Einrichtung Feuerwehr erheblich zu stärken, und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in Form einer Kinderfeuerwehr an diese wichtige Aufgabe herangeführt werden können“. Von 12 bis 18 Jahren können Jugendliche dann als Feuerwehranwärter Dienst leisten, um anschließend in die aktive Wehr zu wechseln. Der Innenminister fügte jedoch hinzu, dass durch die Kinderfeuerwehren keine Garantien gegeben werden könnten, dass sich die Situation tatsächlich verbessere.

Um eine flächendeckende Versorgung von Feuerwehren zu sichern, soll das neue Gesetz auch die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren erleichtern.

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