Landtag - Mainz:Streit um Mediendirektor: Gericht bittet um Aufschub

Neustadt/Weinstraße (dpa/lrs) - Im Streit um die Wahl des neuen Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) hat das Verwaltungsgericht Neustadt die LMK gebeten, die Stelle bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht zu besetzen. "Das ist normal in solchen Konkurrentenstreitverfahren", sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag. "Damit soll verhindert werden, dass durch den Abschluss eines Vertrages vollendete Tatsachen geschaffen werden." Zugleich bat das Gericht die LMK bis 28. Dezember um eine Stellungnahme. Darüber hatte zuvor die Tageszeitung "Die Rheinpfalz" berichtet.

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Neustadt/Weinstraße (dpa/lrs) - Im Streit um die Wahl des neuen Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) hat das Verwaltungsgericht Neustadt die LMK gebeten, die Stelle bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht zu besetzen. "Das ist normal in solchen Konkurrentenstreitverfahren", sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag. "Damit soll verhindert werden, dass durch den Abschluss eines Vertrages vollendete Tatsachen geschaffen werden." Zugleich bat das Gericht die LMK bis 28. Dezember um eine Stellungnahme. Darüber hatte zuvor die Tageszeitung "Die Rheinpfalz" berichtet.

Der ehemalige nordrhein-westfälische Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann (SPD) war Anfang Dezember von der LMK-Versammlung mit 19 von 34 Stimmen zum neuen Direktor gewählt worden. Er war der einzige Kandidat. Die Landtagsopposition aus CDU und AfD hat die Wahl als intransparent verurteilt und stellt Eumanns persönliche Integrität in Frage. Die SPD weist das zurück. Ein anderer Bewerber, der Kölner Medienanwalt Markus Kompa, war kurz vor der Wahl mit dem Argument abgewiesen worden, es sei zu spät für eine Kandidatur. Er hat vor dem Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen die Ernennung Eumanns gestellt.

Ein LMK-Sprecher sagte am Freitag, die Medienanstalt beachte selbstverständlich die gerichtlichen Maßgaben. Parallel dazu werde der Vertrag vorbereitet. Er muss innerhalb von sechs Wochen nach der Wahl geschlossen werden. Die Frist endet demnach am 14. Januar. Die LMK ist die Aufsicht für den Privatfunk im Land.

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