Mainz:Rechnungshof erhält Sonderregelung im Datenschutzgesetz

Mainz (dpa/lrs) - Rheinland-Pfalz hat ein neues Datenschutzgesetz, das die neuen Standards der EU übernimmt. Der Landtag verabschiedete am Donnerstag das neue Landesdatenschutzgesetz, mit dem die Europäische Datenschutz-Grundverordnung umgesetzt wird. Diese tritt am 25. Mai in Kraft. Mit Ausnahme der AfD, die sich enthielt, stimmten alle Fraktionen für die Vorlage der Regierung. Der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann begrüßte das neue Gesetz. Damit sei das Land gut aufgestellt, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

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Mainz (dpa/lrs) - Rheinland-Pfalz hat ein neues Datenschutzgesetz, das die neuen Standards der EU übernimmt. Der Landtag verabschiedete am Donnerstag das neue Landesdatenschutzgesetz, mit dem die Europäische Datenschutz-Grundverordnung umgesetzt wird. Diese tritt am 25. Mai in Kraft. Mit Ausnahme der AfD, die sich enthielt, stimmten alle Fraktionen für die Vorlage der Regierung. Der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann begrüßte das neue Gesetz. Damit sei das Land gut aufgestellt, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Bis in diese Woche hinein hatten SPD, FDP und Grüne noch an einem Änderungsantrag gefeilt, nachdem der Landesrechnungshof Bedenken an dem ursprünglichen Entwurf angemeldet hatte. Wegen der weit reichenden Informationspflichten der neuen EU-Regelung hatte die Behörde befürchtet, in ihrer Kontrolle von Ausgaben des Landes eingeschränkt zu werden. Daraufhin wurde das Gesetz um die Bestimmung ergänzt, dass der Rechnungshof von der Erteilung der Information absehen könne, „soweit und solange hierdurch der Zweck oder die Durchführung der Prüfungstätigkeit des Rechnungshofs gefährdet oder wesentlich erschwert würde“.

Der Staatssekretär im Innenministerium, Randolf Stich, bezeichnete die Änderung in letzter Minute als einen guten Kompromiss. „Selbstverständlich soll die Arbeit des Rechnungshofs nicht behindert werden.“

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