Mainz:OVG wirft Ministerium rechtswidrige Beförderungspraxis vor

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Ulrike Höfken (Die Grünen), Umweltministerin von Rheinland-Pfalz. (Foto: Andreas Arnold/dpa/Archivbild)

Nach einem Gerichtsurteil zu einer als "grob rechtswidrig" bezeichneten Beförderungspraxis haben die Oppositionsparteien dem Umweltministerium...

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Mainz (dpa/lrs) - Nach einem Gerichtsurteil zu einer als „grob rechtswidrig“ bezeichneten Beförderungspraxis haben die Oppositionsparteien dem Umweltministerium „Günstlingswirtschaft“ vorgeworfen. Das von den Grünen geführte Ministerium teilte am Montag mit, das vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz beanstandete Verfahren habe der Vereinfachung der Verwaltung gedient und sei jetzt „unverzüglich abgeändert“ worden.

„Die Vorwürfe sind ungeheuerlich“, erklärte CDU-Generalsekretär Gerd Schreiner am Montag in Mainz. „Es ist ein trauriger Vorgang, wenn das höchste Verwaltungsgericht des Landes die Landesregierung mahnen muss, sich an die Verfassung zu halten.“ Jetzt müsse Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) für Klarheit sorgen. Die CDU macht den Vorgang zum Thema einer Aktuellen Debatte, die am Mittwoch auf die Tagesordnung des Landtags kommt.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Jan Bollinger, forderte Konsequenzen. „Die grüne Günstlingswirtschaft muss sofort beendet werden“, erklärte der Abgeordnete.

Die Richter gaben der Beschwerde einer Beamtin statt, die nicht befördert worden war. Zuvor hatte die „Rhein-Zeitung“ über die OVG-Entscheidung berichtet.

Das von Ulrike Höfken (Grüne) geführte Umweltministerium hatte bei Beförderungen auf eine Beurteilung von Beamten verzichtet, weil „mehr Beförderungsstellen als laufbahnrechtlich zulässige Kandidaten zur Verfügung standen“. Diese Haltung, so befand das OVG, „offenbart ein grundlegend falsches Verständnis des verfassungsrechtlich geprägten Leistungsprinzips im öffentlichen Dienst und dessen verfahrensmäßiger Absicherung“. Weiter betonte das Gericht, dass die Verfassung „einer Anstellung und Beförderung nach Gutsherrenart und Günstlingswirtschaft (Ämterpatronage) eine klare Absage“ erteile.

„Mit diesem Verfahrensfehler hat sich das Umweltministerium angreifbar gemacht, das tut mir als Amtschef leid“, erklärte der Staatssekretär im Umweltministerium, Thomas Griese (Grüne). Aufgrund der OVG-Entscheidung sei jetzt festgelegt worden, „dass in allen Beförderungsverfahren nach dem Ausschreibungsverfahren alle Bewerberinnen und Bewerber zukünftig förmlich beurteilt werden“. Auch der vom OVG gerügte Umstand, wonach hausinterne Wartezeiten nicht transparent kommuniziert worden seien, werde geändert.

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