Mainz:Ministerin will Einwänden zu Kita-Novelle Rechnung tragen

Mainz (dpa/lrs) - Der erste Entwurf für eine Neufassung des Kita-Gesetzes wird derzeit überarbeitet - dabei sollen mehrere Punkte aufgegriffen werden, die in Stellungnahmen von Verbänden und bei 25 Veranstaltungen im ganzen Land vorgebracht wurden, wie die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch im Landtag mitteilte. Anschließend werde der Gesetzentwurf dem Kabinett und dann dem Parlament vorgelegt, sagte Hubig.

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Mainz (dpa/lrs) - Der erste Entwurf für eine Neufassung des Kita-Gesetzes wird derzeit überarbeitet - dabei sollen mehrere Punkte aufgegriffen werden, die in Stellungnahmen von Verbänden und bei 25 Veranstaltungen im ganzen Land vorgebracht wurden, wie die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch im Landtag mitteilte. Anschließend werde der Gesetzentwurf dem Kabinett und dann dem Parlament vorgelegt, sagte Hubig.

Die erste Kita-Novelle nach mehr als einem Vierteljahrhundert Jahren könne nicht „hoppla hopp“ erreicht werden, sondern nur in einem intensiven Dialog, sagte die Ministerin. Die Neufassung sei auf Dauer und Planungssicherheit angelegt. Sie sorge für gute Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher. Es müsse aber auch ehrlich gesagt werden, „dass wir nicht allen Maximalforderungen entsprechen können, die sich über 27 Jahre angesammelt haben“.

Eine gründliche Überarbeitung des im vergangenen Jahr vorgelegten Referentenentwurfs forderte die Kita-Beauftragte der CDU-Fraktion, Simone Huth-Haage. Die bisher vorgelegten Regelungen führten dazu, dass sich die Betreuungssituation in nahezu allen Kindertagesstätten verschlechtern werde. Die Kitas seien „am Rande der Belastung, da gibt es keine Luft mehr nach oben“.

Die Kita-Novelle verabschiedet sich von der Gruppenstruktur der Kitas als bislang wichtigste Rechengröße und geht bei der Personalbemessung allein von der Zahl der bereitgestellten Plätze aus, jeweils für Kinder unter zwei Jahren, für Kinder über zwei Jahre und für die Betreuung von Schulkindern. Der Gesetzentwurf sieht feste Personalquoten vor, lässt aber Raum für künftige Anpassungen. Die als „Zukunftsgesetz“ bezeichnete Neufassung ist auch eine Antwort auf massive Kritik des Landesrechnungshofs an der bisherigen Finanzierung.

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