Lübeck:Piraten-Fraktionschef gewinnt vor Verfassungsgericht

Schleswig (dpa/lno) - Im Streit um einen Ordnungsruf des Landtagspräsidenten Klaus Schlie (CDU) hat Piraten-Fraktionschef Patrick Breyer vor dem Landesverfassungsgericht einen Erfolg errungen. Der Präsident habe in das verfassungsrechtlich garantierte Rederecht des Abgeordneten eingegriffen, stellte das Gericht am Mittwoch in seinem Urteil fest.

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Schleswig (dpa/lno) - Im Streit um einen Ordnungsruf des Landtagspräsidenten Klaus Schlie (CDU) hat Piraten-Fraktionschef Patrick Breyer vor dem Landesverfassungsgericht einen Erfolg errungen. Der Präsident habe in das verfassungsrechtlich garantierte Rederecht des Abgeordneten eingegriffen, stellte das Gericht am Mittwoch in seinem Urteil fest.

Breyer hatte am 14. Dezember 2016 im Landtag kritisiert, dass Spitzenposten an Landesrechnungshof und Landesverfassungsgericht ohne öffentliche Ausschreibung vergeben würden. Er bezweifelte, dass der für den Rechnungshof zur Wahl stehende Kandidat für diese Position am besten qualifiziert sei „oder dass man auch nur versucht hat, die Person mit der besten Qualifikation zu finden“.

Schlie hatte darauf mit einem Ordnungsruf reagiert. Er nahm ihn auch nach Breyers Einspruch nicht zurück. Daraufhin zog der Abgeordnete vor das Verfassungsgericht.

„Dieses Urteil ist ein Sieg für die Unabhängigkeit der höchsten Kontrollorgane in unserem Land“, sagte Breyer. „Spitzenjobs an Landesrechnungshof und Landesverfassungsgericht dürfen keine aufzuteilende Beute der Parteien sein, denn sie sollen Regierung und Parlament gerade kontrollieren.“

Das Urteil des Gerichts ist mit 6:1 Stimmen ergangen. Nach Ansicht von Vizepräsident Hans-Joachim Schmalz hatte Schlie den Ordnungsruf zurecht erteilt, weil Breyer die parlamentarische Ordnung verletzt habe. Durch eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten seiner Fraktion habe er eigenmächtig mit der parlamentarischen Übung gebrochen, bei Wahlen in politische Ämter kein Wort zur Person des Vorgeschlagenen zu verlieren.

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