Landtag Stuttgart:Grüne: Kompromissvorschlag zum Wahlrecht ist gangbar

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Stuttgart (dpa/lsw) - Im Streit um eine Reform des Landtagswahlrechts sehen Grüne und CDU ihre unterschiedlichen Positionen durch Gutachten bestätigt. Das Innen- und das Justizministerium, die von der CDU geführt werden, sehen große verfassungsrechtliche Bedenken bei einem Kompromissvorschlag, den die Grünen vorgelegt haben. Das war letzte Woche in Stuttgart bekannt geworden. Die Grünen-Fraktion gab aber selber ein Gutachten in Auftrag - beim Stuttgarter Rechtsanwalt Christofer Lenz. Der kommt zu einem ganz anderen Ergebnis, wie Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz der Deutschen Presse-Agentur am Montag sagte: Der Vorschlag der Grünen sei verfassungsgemäß.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Im Streit um eine Reform des Landtagswahlrechts sehen Grüne und CDU ihre unterschiedlichen Positionen durch Gutachten bestätigt. Das Innen- und das Justizministerium, die von der CDU geführt werden, sehen große verfassungsrechtliche Bedenken bei einem Kompromissvorschlag, den die Grünen vorgelegt haben. Das war letzte Woche in Stuttgart bekannt geworden. Die Grünen-Fraktion gab aber selber ein Gutachten in Auftrag - beim Stuttgarter Rechtsanwalt Christofer Lenz. Der kommt zu einem ganz anderen Ergebnis, wie Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz der Deutschen Presse-Agentur am Montag sagte: Der Vorschlag der Grünen sei verfassungsgemäß.

Er sieht so aus: In den 70 Wahlkreisen ist nach wie vor der Kandidat direkt in den Landtag gewählt, der auf sich die meisten Stimmen vereint. Die 50 Zweitmandate sollen aber künftig über Landeslisten der Parteien vergeben werden. Auf diese Landesliste sollen die Parteien Bewerber setzen, die schon von der Basis in einem der 70 Wahlkreise nominiert worden sind. Damit kamen die Grünen der CDU entgegen, die darauf pocht, dass auch die Bewerber für die Zweitmandate weiterhin eng an ihre Wahlkreise gebunden sein sollen.

Gutachter Lenz sieht aber - anders als die Ministerien - keinen Eingriff in das passive Wahlrecht und die Parteienfreiheit. Im Gutachten ist von einem „klaren Ergebnis“ die Rede: „Eine entsprechende Gesetzesänderung wäre verfassungsgemäß.“ Denn eine Landesliste habe nur die Funktion, für die Zweitauszählung eine Reihenfolge der bereits in den Wahlkreisen aufgestellten Bewerber und Ersatzbewerber vorzunehmen. Grünen-Fraktionschef Schwarz kommt daher zu dem Schluss: „Unser Kompromissvorschlag, der die Einwände der CDU aufgreift und dem Koalitionsvertrag entspricht, stellt ein sehr gutes Wahlsystem für Baden-Württemberg dar.“

Vor einigen Wochen gab es wegen einer möglichen Wahlrechtsreform eine ernsthafte Koalitionskrise. Grüne und CDU hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, das Wahlrecht reformieren zu wollen, um mehr Frauen ins Parlament zu bringen. Denn sie könnte man bewusst vorne auf der Liste platzieren. Die CDU-Fraktion votierte dann gegen eine Reform. Eine Verhandlungsgruppe sucht seitdem nach einer Lösung. An diesem Dienstag wollen sich Grüne und CDU wieder zusammensetzen.

Beim derzeitigen Landtagswahlrecht haben die Wähler eine Stimme. In den 70 Wahlkreisen ist der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinen kann. Zudem gibt es 50 Zweitmandate, die bisher an die Kandidaten gehen, die zwar ihren Wahlkreis nicht gewonnen haben, aber im Vergleich zu anderen Direktkandidaten ihrer Partei in einem der vier Regierungsbezirke die meisten Stimmen erhalten haben.

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