Koblenz:VGH weist Klage von Bublies-Leifert zurück

Gabriele Bublies-Leifert. (Foto: Andreas Arnold/dpa/Archivbild)

Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat die Klage der fraktionslosen Landtagsabgeordneten Gabriele Bublies-Leifert gegen die Nichtanerkennung als...

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Koblenz (dpa/lrs) - Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat die Klage der fraktionslosen Landtagsabgeordneten Gabriele Bublies-Leifert gegen die Nichtanerkennung als parlamentarische Gruppe zurückgewiesen. Die ehemalige AfD-Abgeordnete hatte sich in ihrer Organklage gegen einen Landtagsbeschluss gewendet. Dieser hatte ihrem Zusammenschluss mit - dem ebenfalls fraktionslosen ehemaligen AfD-Abgeordneten - Jens Ahnemüller zur „Freien Alternativen Gruppe im Landtag“ (FALG) bestimmte parlamentarische Rechte und finanzielle Leistungen verweigert, wie der Verfassungsgerichtshof am Dienstag in Koblenz mitteilte (Aktenzeichen: VGH O 24/20). Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Im Januar 2020 hatte Bublies-Leifert dem Landtagspräsidenten von der Gründung der FALG berichtet, um förmliche Anerkennung, die finanzielle Ausstattung in Höhe von 2500 Euro je Mitglied und andere Rechte wie Räumlichkeiten und Parkplätze gebeten. Der Landtag lehnte dies auf Empfehlung des Ältestenrats im März 2020 ab. Gegen den Beschluss erhob die Abgeordnete Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof, „ohne allerdings einen konkreten Antrag zu stellen“, wie es ind er Mitteilung des VGH heißt.

Der VGH habe ihren Antrag am Montag einstimmig als unzulässig zurückgewiesen. Er sei nicht ordnungsgemäß begründet worden. Er erschöpfe sich in schlagwortartigen Behauptungen und verfassungsrechtlichen Allgemeinplätzen ohne ausreichenden Bezug zu dem angegriffenen Landtagsbeschluss. Das Vorbringen sei insgesamt widersprüchlich und damit unklar.

Bublies-Leifert ist weiterhin AfD-Mitglied, sie war am 7. August 2019 aber aus der Fraktion ausgetreten. Ahnemüller war im September 2018 aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Als Grund dafür wurden Kontakte zur rechtsextremen NPD angegeben.

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