Ermittlungen:Verstoßes gegen Parteiengesetz? Durchsuchungen bei AfD

Lesezeit: 2 min

Ermittler haben die Geschäftsräume der AfD in Niedersachsen durchsucht. (Foto: Christoph Reichwein/dpa/Archivbild)

Hat ein AfD-Abgeordneter gegen das Parteiengesetz verstoßen? Um das zu klären, ist die Polizei zur Zentrale der AfD in Niedersachsen ausgerückt.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hannover (dpa/lni) - Ein AfD-Landtagsabgeordneter hat möglicherweise mit Parteispenden auf einem privaten Konto gegen das Parteiengesetz verstoßen. Ermittler durchsuchten deshalb am Mittwochmorgen die Geschäftsräume des niedersächsischen Landesverbandes sowie eines Kreisverbandes der AfD in Hannover, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Laut AfD-Landeschef Frank Rinck werden die Vorwürfe gegen seinen Stellvertreter Ansgar Schledde erhoben. Vor der Razzia hatte der niedersächsische Landtag die Immunität von zwei nicht genannten Abgeordneten aufgehoben und so den Weg für strafrechtliche Ermittlungen frei gemacht.

Nach Informationen von NDR, „Hannoverscher Allgemeine Zeitung“ und „Neuer Presse“ geht es um rund 48.000 Euro auf einem privaten Konto des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Schledde, der bei einem AfD-Landesparteitag am Wochenende als neuer Landesvorsitzender antreten will. Die Staatsanwaltschaft dementierte die Zahl auf Nachfrage nicht.

Den Berichten zufolge sollen vor der Landtagswahl 2022 unter anderem der aktuelle Fraktionsvorsitzende Klaus Wichmann, der parlamentarische Geschäftsführer Jens Brockmann, die Abgeordneten Dennis Jahn und Harm Rykena sowie Schledde selbst auf das Konto eingezahlt haben. Die fünf Abgeordneten erklärten dazu schriftlich: „Die gegen uns kolportierten Vorwürfe entbehren jeder Grundlage.“

Richtig sei, dass auf einem privaten Konto private Zahlungen von verschiedenen Personen geleistet wurden. „Falsch ist, dass dieses Geld für Parteizwecke verwendet wurde.“ Das Geld sei zur Durchführung privater politischer Treffen und als Ersatz privater Reisekosten verwendet worden. „Kein einziger Euro wurde der AfD zur Verfügung gestellt. Kein einziger Euro ist der AfD zugutegekommen“, erklärten die AfD-Politiker weiter. Die Vorwürfe seien haltlos und politisch motiviert.

Staatsanwaltschaft: Es gilt die Unschuldsvermutung

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, es handele sich bei den Ermittlungen um einen Anfangsverdacht. Ein AfD-Abgeordneter stehe im Verdacht, Spendengelder einerseits nicht unverzüglich weitergeleitet zu haben. Andererseits habe er möglicherweise Ausgaben, die er für die Partei getätigt habe, nicht im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt.

Es könnte sich damit um einen Verstoß gegen Paragraf 31d des Parteiengesetzes handeln, der mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet wird. Es gelte die Unschuldsvermutung, betonte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

AfD hält Durchsuchungen für unverhältnismäßig

Wie die fünf Abgeordneten um Schledde wies auch AfD-Landeschef Rinck die Vorwürfe zurück. „Entsprechende Ermittlungen von zwei Staatsanwaltschaften wurden in der Vergangenheit bereits eingestellt“, teilte Rinck mit. Seine Partei habe der Staatsanwaltschaft vollste Zusammenarbeit und Transparenz zugesichert. „Die jetzt durchgeführte Hausdurchsuchung ist daher auch aus diesem Grund völlig unverhältnismäßig.“

Mit Blick auf den am Wochenende geplanten Landesparteitag der AfD in Unterlüß bei Celle und die bevorstehende Europawahl sprach der AfD-Landeschef von einer Schmutzkampagne gegen die AfD. Die Justiz werde gegen die Opposition missbraucht.

Die Aufhebung der Immunität von zwei Abgeordneten hatte der Landtag am Morgen einstimmig beschlossen. Vorangegangen waren entsprechende Anträge eines Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft. Kurz nach dem Beschluss rückte die Polizei zur AfD-Parteizentrale in Hannover aus. Wie ein dpa-Reporter berichtete, trugen Polizisten später volle Kartons aus den AfD-Geschäftsräumen.

FDP-Politiker fordern Neuwahlen

Zwei Politiker der FDP erneuerten angesichts der Durchsuchungen bei der AfD ihre Forderung nach einer Neuwahl des Landtags. Der frühere Landtagsabgeordnete Marco Genthe und sein Parteifreund Alexander Grafe warfen der AfD bereits Ende 2022 Fehler bei der Aufstellung ihrer Wahlliste vor. Damit sei die ganze Landtagswahl rechtswidrig.

Einen entsprechenden Wahleinspruch der beiden Politiker hatte der Landtag im September zurückgewiesen. Dagegen wehren sie sich vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg. „Der Staatsgerichtshof ist aufgefordert, jetzt schnell zu handeln“, schrieben die FDP-Politiker in einer Mitteilung vom Mittwoch. Durch die aus ihrer Sicht irreguläre AfD-Liste litten Entscheidungen des Landtags unter einem Legitimationsdefizit, argumentierten sie. Nach bisherigem Stand sei mit einer Verhandlung am Staatsgerichtshof allerdings nicht vor Herbst zu rechnen, sagte eine Gerichtssprecherin. Es gebe bisher keine konkreten Termine.

© dpa-infocom, dpa:240417-99-705515/5

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: