Hannover:Niedersachsen will Werbeverbot für Abtreibungen kippen

Hannover (dpa/lni) - Die Diskussion um ein Abschaffen des Werbeverbots für Abtreibungen hat die große Koalition in Niedersachsen gespalten. Die Mehrheit der Abgeordneten aus der SPD-Regierungsfraktion im Landtag unterstützte am Montag mit der Opposition aus Grünen und FDP einen Entschließungsantrag, in dem die Streichung des Paragraf 219a des Strafgesetzbuches gefordert wird.

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Hannover (dpa/lni) - Die Diskussion um ein Abschaffen des Werbeverbots für Abtreibungen hat die große Koalition in Niedersachsen gespalten. Die Mehrheit der Abgeordneten aus der SPD-Regierungsfraktion im Landtag unterstützte am Montag mit der Opposition aus Grünen und FDP einen Entschließungsantrag, in dem die Streichung des Paragraf 219a des Strafgesetzbuches gefordert wird.

Der Paragraf verbietet „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche, fasst den Begriff aber weiter als im allgemeinen Sprachgebrauch üblich. Eine Gießener Ärztin war verurteilt worden, weil sie über einen Link mit der Bezeichnung „Schwangerschaftsabbruch“ eine Datei mit Informationen zu Abtreibungen zum Download anbot. Die Bundesregierung ringt derzeit um einen Kompromiss für die Reform von Paragraf 219a.

Im niedersächsischen Landtag konnte die CDU für ihren Änderungsvorschlag nicht die nötige Mehrheit mobilisieren. Er sah vor, die Regelung so zu modifizieren, dass zwar das Werbeverbot bleibt, eine Information durch die Ärzte aber gewährleistet sein muss. SPD und CDU hatten die Abstimmung für ihre Abgeordneten freigegeben.

Eine Zensur bei der Information zu Schwangerschaftsabbrüchen sei aus heutiger Sicht unvertretbar, sagte die SPD-Abgeordnete Wiebke Osigus. „Ich möchte die Ärzteschaft nicht kriminalisieren und die Frauen nicht bevormunden.“ Und für ihre Kollegin Imke Byl stand fest: „Der Paragraph 219a gehört nicht ins Strafgesetzbuch, sondern ins Geschichtsbuch.“ Denn durch ihn werde verhindert, dass Frauen schnell Informationen bekommen könnten. Niemand wolle mit der Abschaffung des Werbeverbots den Schutz des ungeborenen Lebens einschränken.

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