Erfurt:Neues Richtergesetz beschneidet Einfluss des Justizministers

Erfurt (dpa/th) - Thüringens neues Richtergesetz soll den Einfluss des Justizministers auf die Beförderung von Richtern und Staatsanwälten beschränken. Das Gesetz stärke die Mitspracherechte bei Personalentscheidungen und die Unabhängigkeit der Justiz, sagte Justizminister Dieter Launiger (Grüne) am Mittwoch bei der Vorlage des Gesetzentwurfs im Landtag. Der Minister habe bei Personalentscheidungen dann nicht mehr das letzte Wort, sondern müsse im Konsens handeln.

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Erfurt (dpa/th) - Thüringens neues Richtergesetz soll den Einfluss des Justizministers auf die Beförderung von Richtern und Staatsanwälten beschränken. Das Gesetz stärke die Mitspracherechte bei Personalentscheidungen und die Unabhängigkeit der Justiz, sagte Justizminister Dieter Launiger (Grüne) am Mittwoch bei der Vorlage des Gesetzentwurfs im Landtag. Der Minister habe bei Personalentscheidungen dann nicht mehr das letzte Wort, sondern müsse im Konsens handeln.

Thüringen orientiere sich bei dem Richtergesetz an Regelungen in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern, so Lauinger. Dem Richterbund gehen die Regelungen nicht weit genug. Ein Selbstverwaltungsmodell der Justiz ließen Bundes- und EU-Regelungen jedoch nicht zu, so der Minister.

Nach dem Gesetzentwurf sollen Richter künftig auch bis zum 67. Geburtstag arbeiten, bislang ist mit 65 Jahren Schluss. Damit würde beim Pensionseintritt eine Ungleichbehandlung mit den Staatsanwälten beendet, so Lauinger.

Thüringens Richterwahlausschuss, der neue Richter auf Lebenszeit beruft, ist nach Auffassung der Linken derzeit nicht arbeitsfähig. Der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, André Blechschmidt, warf der AfD-Fraktion vor, die Arbeit des Ausschusses zu blockieren, weil sie nicht wie vorgeschrieben einen Vertreter entsende. In dem Aussschuss müssen Vertreter aller Landtagsfraktionen verteten sein.

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