Landtag:NRW-Finanzminister will Änderung bei Grundsteuer

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Eine Plenarsitzung im Landtag NRW. (Foto: Roberto Pfeil/dpa/Archivbild)

Der Countdown für die neue Grundsteuererhebung ab 2025 läuft. Gut neun Monate vor dem Start dringt NRW-Finanzminister Optendrenk nun auf Änderungen - notfalls auch im Alleingang des Landes.

Von Dorothea Hülsmeier, dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) - Es geht um 6,5 Millionen Grundstücke in Nordrhein-Westfalen: Millionen Menschen warten derzeit besorgt auf den Bescheid, wie hoch die nach der Reform neu bemessene Grundsteuer für sie von 2025 an ausfallen wird. Angesichts der schon jetzt absehbaren Mehrbelastungen von Wohneigentum hat NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) noch einmal eindringlich für seinen Vorstoß zur Grundsteuerreform geworben. Er will den Kommunen freiere Hand bei den Hebesätzen geben, um damit übermäßige Belastungen von Wohneigentümern in einigen Regionen zu verhindern. „Eine andere Lösung haben wir jetzt zum 1. Januar 2025 nicht“, sagte Optendrenk am Mittwoch in einer Aktuellen Stunde im Landtag. Er müsse eine rechtssichere Lösung sicherstellen, damit die Kommunen ab 2025 ihre Grundsteuer erheben könnten.

FDP: Regierung handelt viel zu spät

Die Opposition warf der schwarz-grünen Landesregierung vor, zu spät gegenzusteuern. „Selten hat eine Regierung eine so lange Leitung gehabt wie CDU und Grüne bei der Grundsteuer“, sagte FDP-Fraktionschef Henning Höne. CDU und Grüne hätten eineinhalb Jahre Landeslösungen bei der künftigen Grundsteuerhebung ausgeschlossen, Kritik beiseitegeschoben und nur auf das einheitliche Bundesmodell gesetzt. Erst jetzt vollziehe die Regierung eine Kehrtwende und kippe den Kommunen „den schwarz-grünen Scherbenhaufen vor die Tür“. Das sei eine „grottenschlechte Politik auf dem Rücken der Städte und Gemeinden und der Menschen hier in diesem Land“. Stattdessen sei der „schwarz grüne Fingerzeig nach Berlin zum Markenzeichen“ der Landesregierung geworden.

Optendrenk, der auch Vorsitzender des Finanzausschusses des Bundesrats ist, hatte vergangene Woche zusammen mit Finanzministern anderer Länder in einem Brief an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) um eine Änderung des Bundesgesetzes gebeten. Ziel sei es, den Kommunen noch vor Inkrafttreten der neuen Grundsteuer zum Jahresbeginn 2025 die Möglichkeit zu geben, überproportionale steuerliche Verschiebungen zulasten von Wohneigentümern abzufangen. Konkret sollen Kommunen die Hebesätze für Gewerbegrundstücke und Wohngrundstücke unterschiedlich ausgestalten dürfen, um Wohnimmobilien nicht übermäßig zu belasten. Das Land NRW könnte Optendrenks Vorstoß aber auch im Alleingang ohne eine Änderung des Bundesgesetzes umsetzen.

Die Grundsteuer ist eine der wichtigen Einnahmequellen der Kommunen. Allein in NRW nehmen Städte und Gemeinden vier Milliarden Euro damit pro Jahr ein. Kommunale Spitzenverbände warnen bereits seit Monaten vor unzumutbaren Belastungen für Wohneigentümer und Mieter, aber auch für Gewerbetreibende durch die künftigen neuen Bemessungen. Von dem überraschenden Vorschlag Optendrenks fühlen sich die Kommunen jetzt aber überrumpelt und warnen, dass er nicht mehr rechtzeitig umzusetzen sei.

Lösung auf den letzten Metern

Optendrenk sagte, es gebe keine andere machbare Lösung zur rechtzeitigen Beseitigung der Unwuchten bei der Grundsteuer bis Anfang 2025 als sein vorgeschlagenes Modell der differenzierten Hebesätze. Den Vorwurf, er handele zu spät, wies der CDU-Politiker zurück. Erst durch die fortschreitenden Berechnungen bei der Grundsteuer habe sich jetzt gezeigt, dass die Werte für Wohngrundstücke in einigen Kommunen anstiegen.

Den Vorschlag aus der SPD, eine andere Stellschraube, nämlich die Messzahlen bei der Gewerbesteuer zu ändern, hält Optendrenk nicht mehr für rechtzeitig umsetzbar. Denn damit müssten Millionen bereits erlassene Messbescheide neu berechnet und geändert werden. Nach Ansicht des grünen Koalitionspartners wäre diese Variante sogar eine „Vollkatastrophe für die Kommunen“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Einheitsbewertung bei der Grundsteuer 2018 als verfassungswidrig eingestuft. Bundesweit muss der gesamte Grundbesitz durch die Finanzämter neu bewertet und die Steuer neu festgesetzt werden. NRW wendet dabei wie die meisten anderen Länder auch die Bundesregelung an und hatte auf eine eigene Landeslösung zunächst verzichtet.

Der SPD-Abgeordnete Christian Dahm forderte vor allem die FDP auf, das sperrige Thema der Grundsteuerreform nicht in die politische Auseinandersetzung zu ziehen, sondern gemeinsam vernünftige Lösungen für Kommunen und Bürger zu finden. Die Liberalen hatten bis 2022 in NRW zusammen mit der CDU regiert, sich aber mit einer eigenen Landeslösung bei der Grundsteuer für NRW nicht durchsetzen können. Dahm warf der FDP vor, ihren „Phantomschmerz“ nicht überwinden zu können, weil sie damals nicht zum Zug gekommen sei. Dass Schwarz-Grün nun einen Lösungsweg anstrebe, sei „gut und richtig so“.

Nach Ansicht der AfD war schon seit zwei Jahren abzusehen, dass durch die neue Grundsteuer vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser stärker belastet würden. Darauf hätte das Finanzministerium vorbereitet sein müssen, sagte der AfD-Abgeordnete Hartmut Beucker. Nun werde das Problem auf die Kommunen abgeschoben. Überhaupt sei die AfD für die komplette Abschaffung der Grundsteuer und favorisiere stattdessen einen Aufschlag auf die Einkommensteuer.

© dpa-infocom, dpa:240320-99-404279/3

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