Landtag - Düsseldorf:Nebenverdienst mit Untervermietung ist keine Privatsache

Düsseldorf (dpa/lnw) - Wer seine eigene Wohnung dauerhaft oder zeitweise untervermieten möchte, hat zahlreiche Vorschriften zu beachten. Andernfalls drohen bis zu 50 000 Euro Bußgeld. Darauf hat Landesbauministerin Ina Scharrenbach (CDU) in einem Bericht an den Fachausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hingewiesen. Das Gremium beschäftigt sich an diesem Freitag mit dem Thema Kurzzeitvermietungen.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Wer seine eigene Wohnung dauerhaft oder zeitweise untervermieten möchte, hat zahlreiche Vorschriften zu beachten. Andernfalls drohen bis zu 50 000 Euro Bußgeld. Darauf hat Landesbauministerin Ina Scharrenbach (CDU) in einem Bericht an den Fachausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hingewiesen. Das Gremium beschäftigt sich an diesem Freitag mit dem Thema Kurzzeitvermietungen.

Wer untervermieten möchte, benötige in jedem Fall eine Erlaubnis des Eigentümers, erläuterte die Ministerin. Wer diese grundsätzlich habe, könne dennoch nicht einfach tageweise an Touristen vermieten. Im öffentlich geförderten Wohnungsbau sind kurzzeitige Vermietungen gar nicht zulässig. Zusätzlich sind gewerbe- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten.

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