Landtag - Düsseldorf:Geringerer Mindestabstand zwischen Spielhallen erlaubt

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Spielkarten liegen auf der Tastatur eines Notebooks. Foto: Axel Heimken/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Der Mindestabstand zwischen Spielhallen in Nordrhein-Westfalen darf künftig unter bestimmten Bedingungen von 350 auf 100 Meter reduziert werden. Auch für Wettbüros wird der Mindestabstand auf 100 Meter verringert. Das sieht das Ausführungsgesetz zum neuen Glücksspielstaatsvertrag vor, das der Landtag am Mittwoch mit der Mehrheit von CDU und FDP verabschiedet hat. Gegen das Gesetz stimmten die Fraktionen von SPD, Grünen und AfD. Nach Ansicht der SPD wird mit dem Gesetz der Spielerschutz aufgeweicht.

Der 350-Meter-Abstand von Spielhallen und Wettbüros zu öffentlichen Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen bleibt bestehen. Für ältere Spielhallen gibt es eine Bestandsschutzregel. Voraussetzung für die Verringerung des Mindestabstands zwischen Spielhallen ist, dass sie zusätzliche Voraussetzungen zum Spielschutz einhalten.

Die Mindestabstände sollten weiterhin die Verfügbarkeit und Wahrnehmbarkeit des Glücksspiels in Spielhallen reduzieren, heißt es im Gesetz. Zudem ermögliche der Abstand zwischen den Spielhallen eine "Abkühlphase", bis Spieler an der nächsten Spielhalle vorbeigingen.

Der Landtag hatte Ende April den neuen Glücksspielstaatsvertrag ratifiziert, mit dem künftig Glücksspiele im Internet wie Online-Poker, Online-Casinos oder virtuelle Automatenspiele in Deutschland erlaubt werden. Eine neue zentrale Glücksspielbehörde mit Sitz in Sachsen-Anhalt wird mit der Aufsicht betraut. Der neue Staatsvertrag, auf den sich die Bundesländer verständigt haben, tritt Anfang Juli in Kraft.

© dpa-infocom, dpa:210616-99-22925/3

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