Dresden:Sachsen will Angriffe härter bestrafen

Lesezeit: 2 min

Dresden (dpa/sn) - Sachsens Justiz will Straftaten sogenannter Reichsbürger härter sanktionieren. Gleiches gilt für Täter, die Rettungskräfte, Amtsträger oder Polizisten angreifen. "Solche Straftaten sind nicht nur ein Angriff auf die betroffenen Personen. Sie sind auch ein Angriff auf die öffentliche Sicherheit und Ausdruck der Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols", sagte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) am Donnerstag im Landtag. Solche Taten müssten entschieden verfolgt und geahndet werden, indem grundsätzlich Anklage erhoben oder der Erlass eines Strafbefehls beantragt wird.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Dresden (dpa/sn) - Sachsens Justiz will Straftaten sogenannter Reichsbürger härter sanktionieren. Gleiches gilt für Täter, die Rettungskräfte, Amtsträger oder Polizisten angreifen. „Solche Straftaten sind nicht nur ein Angriff auf die betroffenen Personen. Sie sind auch ein Angriff auf die öffentliche Sicherheit und Ausdruck der Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols“, sagte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) am Donnerstag im Landtag. Solche Taten müssten entschieden verfolgt und geahndet werden, indem grundsätzlich Anklage erhoben oder der Erlass eines Strafbefehls beantragt wird.

Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie sprechen etwa Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. „Wie gefährlich Reichsbürger sind und wie sehr die Vernetzung in rechtsextremistische Kreise geht, haben wir hinlänglich gesehen“, sagte Gemkow.

Der Minister stellte die bisherige Praxis anhand von Beispielen in Frage. Er berichtete von einem jungen Mann, der am helllichten Tag in aller Öffentlichkeit zusammengeschlagen und erheblich verletzt wurde. „Er war so traumatisiert, dass er mehrere Monate nicht mehr als nötig aus seiner Wohnung gegangen ist.“ Nach einiger Zeit habe ihm Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass dieses Ermittlungsverfahren wegen anderer schwerer Straftaten der Täter eingestellt wurde.

Bereits am Mittwoch war es im Landtag um eine Strafverschärfung bei Bagatelldelikten gegangen. Dazu hatte Generalstaatsanwalt Hans Strobl unlängst eine Verfügung erlassen. Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) begrüßte die „schärfere Strafverfolgungspraxis“ ausdrücklich. Daran entzündete sich am Donnerstag erneut die Kritik der Linken. Über Strafen würden Richter entscheiden und nicht der Minister oder die Politik, betonte der Abgeordnete und Jurist Klaus Bartl.

Gemkow stellte klar, dass sich die Verfügung Strobls an Staatsanwälte richtet und nicht an Richter. Von einem Eingriff in die Unabhängigkeit der Gerichte zu sprechen sei daher schlichtweg falsch. Auch künftig sei es möglich, Ermittlungsverfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen - jetzt aber bei einer deutlich niedrigeren Schadenshöhe als bisher.

Nach den Worten des Ministers ist durch die Einstellung vieler Verfahren bei Menschen der Eindruck entstanden, Delikte würden durch die Justiz nicht geahndet. „Als könnten Straftaten nach Belieben begangen werden, ohne dass Täter Folgen zu fürchten hätten“. Solche Entwicklungen ließen das Vertrauen in den Rechtsstaat schwinden. Ähnlich äußerte sich CDU-Rechtsexperte Martin Modschiedler. Die Einstellung eines Verfahrens könne eine traumatisierende Wirkung auf das Opfer haben, sagte er.

Gemkow untermauerte seine Argumentation mit Zahlen. So seien 2017 in Sachsen allein wegen Diebstahls 5779 Menschen verurteilt worden. Insgesamt hätten die Staatsanwaltschaften im selben Jahr aber 35 743 Verfahren wegen Diebstahls und Unterschlagung erledigt. Bartl hielt das für wenig aussagekräftig, weil der Anteil jener eingestellten Verfahren nicht ausgewiesen sei, bei denen kein Täter ermittelt werden konnte oder die mangels Tatverdacht ein Ende fanden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: