Dresden:AfD will Demo-Beschränkungen kippen: Landtagssondersitzung

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Abgeordnete nehmen an einer Landtagssitzung teil. (Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Der Sächsische Landtag wird sich am 5. Januar auf einer Sondersitzung mit der Versammlungsfreiheit in Zeiten der Corona- Pandemie befassen. Die Sitzung wurde...

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Dresden (dpa/sn) - Der Sächsische Landtag wird sich am 5. Januar auf einer Sondersitzung mit der Versammlungsfreiheit in Zeiten der Corona- Pandemie befassen. Die Sitzung wurde von AfD beantragt, wie das Landesparlament am Donnerstag mitteilte. Die AfD stößt sich an der aktuellen Notfallverordnung. Demonstrationen sind wegen der hohen Infektionszahlen im Freistaat auf zehn Personen beschränkt und müssen zudem an einem Ort stattfinden. Die Versammlungsbehörden können aber im Einzelfall Ausnahmen bewilligen. Kritiker der Corona-Maßnahmen ignorieren die Auflagen regelmäßig. Wiederholt kam es bei solchen Demonstrationen zu Zusammenstößen mit der Polizei.

„Die Wiederherstellung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit duldet keinen weiteren Aufschub“, erklärte AfD-Fraktionschef Jörg Urban. Die aktuelle Corona-Verordnung laufe am 9. Januar aus. Nur eine zügige Sondersitzung des Landtags könne verhindern, dass die „massiven Grundrechtseinschränkungen“ auch in der nächsten Verordnung enthalten sind. „Wir haben in den letzten Wochen gesehen, dass die Begrenzung von Demonstrationen auf zehn Personen den Frieden in unserem Land nachhaltig gestört hat. Durch diese Regelung geraten Versammlungsteilnehmer und protestierende Spaziergänger automatisch mit der Polizei aneinander.“

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hatte in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung zu einer Schutzverordnung von April 2020 die Rechtsauffassung der Regierung gestützt. Der Antragsteller wollte die Verordnung nachträglich für unwirksam erklären lassen. Nach dem Grundgesetz könnten Versammlungen unter freiem Himmel beschränkt werden, hieß es. Der „Verordnungsgeber habe eine lückenlose Prüfung aller Versammlungen für zwingend erforderlich halten dürfen, um eine Ausbreitung des Infektionsgeschehens zu verhindern und damit den Schutz von Leib und Leben zu gewährleisten“, hieß es. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:211230-99-542324/2

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