Stuttgart:Kulturgutschutzgesetz: Land sieht sich in Kritik bestätigt

Stuttgart (dpa/lsw) - Ein Jahr nach Start des Kulturgutschutzgesetzes sieht sich Baden-Württembergs Landesregierung in ihrer Kritik bestätigt. "Das Gesetz bringt zu viel Beratungsbedarf und Bürokratie mit sich", sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski. Die ersten Erfahrungen bestätigten, dass es richtig gewesen sei, auf die baldige Überprüfung (Evaluation) zu drängen." Es gebe nach wie vor viele Fragen und viel Verunsicherung, sagte Olschowski.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Ein Jahr nach Start des Kulturgutschutzgesetzes sieht sich Baden-Württembergs Landesregierung in ihrer Kritik bestätigt. „Das Gesetz bringt zu viel Beratungsbedarf und Bürokratie mit sich“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski. Die ersten Erfahrungen bestätigten, dass es richtig gewesen sei, auf die baldige Überprüfung (Evaluation) zu drängen. Es gebe nach wie vor viele Fragen und viel Verunsicherung, sagte Olschowski.

Das Gesetz zum Schutz von national wertvollem Kulturgut vor Abwanderung ins Ausland sei „an vielen Stellen überkompliziert und schwer verständlich.“ Seit Inkrafttreten des Gesetzes seien mehr als 400 Ausfuhrgenehmigungen für fast 2000 Kulturgüter erteilt worden - fast doppelt so viele wie in den Jahren zuvor. Dem Ministerium sind fünf Fälle bekannt, in denen Leihgeber ihre Werke von staatlichen Museen zurückverlangten. Details nannte das Ministerium nicht.

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