Potsdam (dpa/bb) - Die CDU im Brandenburger Landtag hält auch zum besseren Schutz der Bevölkerung einen verpflichtenden Gesellschaftsdienst von 45 Tagen für sinnvoll. „Zur Gewinnung und Sicherung von qualifiziertem Personal ist aus unserer Sicht eine verpflichtende Ausbildung für einen „Dienst für die Gesellschaft“ notwendig“, sagte der CDU-Innenpolitiker Björn Lakenmacher am Dienstag in Potsdam. Dabei gehe es um Erwachsene im Alter zwischen 18 und 35 Jahren, die dauerhaft in Deutschland leben, heißt es in einem Papier der Fraktion zur Sicherheitspolitik.
Die CDU-Fraktion schlägt vor, den Dienst in der Sozialarbeit, im Gesundheitswesen, im Zivil-, Katastrophen- und Brandschutz sowie bei der Bundeswehr abzuleisten. Sie verwies auf die Notwendigkeit, den Schutz für die Bevölkerung angesichts des fast zwei Jahre dauernden Ukraine-Kriegs zu verbessern. Der Umfang von 360 Stunden könne auf 45 Tage mit jeweils acht Stunden verteilt werden. Die Wehrpflicht bei der Bundeswehr wurde 2011 in Deutschland ausgesetzt.
CDU-Fraktionschef Jan Redmann sagte, bis zum 35. Lebensjahr könne eine regelmäßige Weiterqualifizierung stattfinden, wenn im Rahmen des Dienstes einmal Fähigkeiten erworben worden seien. Er kann sich vorstellen, dass die Forderung in einen Antrag für den nächsten Bundesparteitag mündet.
Die Grünen-Landtagsfraktion lehnt eine Verpflichtung ab, sieht für einen solchen Dienst aber auch keine Notwendigkeit. „Die jungen Menschen sind schon sehr sozial engagiert“, sagte Fraktionschef Benjamin Raschke.
Die Wehrbeauftragte des Bundestags, Eva Högl, hatte einen Bürgerrat gefordert, um über die Einführung eines allgemeinen Dienstes in Bundeswehr und Zivilorganisationen zu beraten.
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