Libyen:Strafgerichtshof-Mitarbeiter bleiben bis zu 45 Tagen in Haft

Ein vager Spionageverdacht und die angeblich geplante Übergabe "brisanter Dokumente" an einen Sohn von Ex-Machthaber Gaddafi wurden vier Mitarbeitern des Internationalen Strafgerichtshofs in Libyen zum Verhängnis. Sie wurden vergangene Woche festgenommen. Trotz internationaler Proteste müssen die Juristen in Untersuchungshaft bleiben.

Vier Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) sind in Libyen in Untersuchungshaft genommen worden. Den Juristen wird vorgeworfen, sie hätten versucht, Saif al-Islam "geheime Dokumente" zu übergeben. Der Sohn des früheren Diktators Muammar al-Gaddafi wird in einem Gefängnis in Al-Sintan festgehalten. Außerdem steht ein vager Spionagevorwurf im Raum. Unter den Juristen ist auch eine australische Pflichtverteidigerin von Saif al-Islam. Nun sollen sie für die Dauer der Ermittlungen, für die bis zu 45 Tagen vorgesehen sind, in Haft bleiben. Das teilte ein Vertreter des Büros des libyschen Generalstaatsanwalts mit.

Ein Regierungssprecher kommentierte den Fall am späten Sonntagabend: "Libyen legt Wert auf gute Beziehungen zum Internationalen Strafgerichtshof und zur internationalen Staatengemeinschaft generell, doch nicht auf Kosten der höheren Interessen Libyens."

Von Seiten der Regierung hieß es weiter, der Generalstaatsanwalt habe Ermittlungen gegen die australische Anwältin Melinda Taylor und Mitglieder ihres Teams aufgenommen. Lokale Medien berichteten, nur Taylor und eine libanesische Übersetzerin stünden unter Arrest. Die anderen beiden Mitglieder des vierköpfigen Teams - ein Russe und ein Spanier - seien freiwillig mit den Frauen in Al-Sintan geblieben. Inzwischen seien Abgesandte des Strafgerichtshofs in Tripolis eingetroffen, um mit den Behörden über eine Freilassung der Mitarbeiter zu verhandeln.

Die Bundesregierung hatte am Montagmorgen von Libyen die sofortige Freilassung der Juristen verlangt. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) verwies darauf, dass die Mitarbeiter des Gerichtshofs auf Dienstreisen grundsätzlich Schutz vor Strafverfolgung genießen. Deutschland bestehe darauf, dass diese Immunität auch beachtet werde.

© Süddeutsche.de/dpa/beitz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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