Weimar (dpa/th) - Die Stadt Kaltennordheim darf Teil des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bleiben. Eine Verfassungsbeschwerde des Wartburgkreises gegen den Wechsel Kaltennordheims in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist ohne Erfolg geblieben. Die Beschwerde sei als unbegründet zurückgewiesen worden, teilte das Gericht am Montag in Weimar mit (Az.: VerfGH 45/19; Beschluss vom 14. Oktober 2020). Der Wartburgkreis hatte geltend gemacht, er sei durch den Wechsel in seinem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt worden. Dieser Argumentation mochten die Richter nicht folgen.
Weimar:Kaltennordheim darf in Schmalkalden-Meiningen bleiben
Die Stadt Kaltennordheim darf Teil des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bleiben. Eine Verfassungsbeschwerde des Wartburgkreises gegen den Wechsel...
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